Der Hype geht weiter – Bedenken bleiben

22.02.2021

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Kryptowährungen wie Bitcoins sind schon seit mehreren Jahren in aller Munde. Lange wagten sich jedoch hauptsächlich Technikaffine und Spekulanten an diese Währungsform heran. In der Zwischenzeit sind Bitcoins und Co. auch in der Allgemeinheit angekommen. Zuletzt hatte sich unter anderem die Ankündigung des Bezahldienstes PayPal, Zahlungen mit Kryptowährungen zu ermöglichen, positiv auf den Kurs von Bitcoins ausgewirkt.

Viele Anleger stehen Kryptowährungen weiterhin kritisch gegenüber. Diese Bedenken haben dabei oft mehrere Facetten. Teilweise besteht die Angst vor einer Blase. Die Möglichkeit eines hohen Wertverlustes, auch binnen kürzester Zeit, ist nicht von der Hand zu weisen. Teilweise fehlt einigen Menschen auch das technische Verständnis, um durch das Dickicht an Fachbegriffen wie Blockchain, Mining usw. durchzublicken. Auch Berichte über Hackerangriffe und gestohlene oder verlegte Passwörter erzeugen zusätzlich Verunsicherungen. Dieser Beitrag setzt sich in der gebotenen Kürze mit der Frage auseinander, ob das deutsche Recht eine Möglichkeit bietet, um mit „Diebstahl“ von Kryptowährungen umzugehen. Hierbei konzentriert sich dieser Artikel hauptsächlich auf Bitcoins und soll dabei einen groben Überblick über die Aufbewahrungs- und Diebstahlmöglichkeiten sowie mögliche zivilrechtliche Herausgabeansprüche verschaffen.

Was sind Bitcoins?

Bitcoin ist eine virtuelle Währung, die aus verschlüsselten Datenpaketen besteht. Durch die Aufbringung von hohen Rechenleistungen können Bitcoins theoretisch von Jedermann selbst erzeugt werden (sog. Mining). Dazu sind jedoch immense Rechenkapazitäten nötig, die den Stromverbrauch in die Höhe schießen lassen. Das Mining wird daher vorwiegend von Unternehmen betrieben. Wer durch die Bereitstellung von Rechenkapazität und Stromleistung neue Bitcoins schürft (Miner), erhält dafür Bitcoins. Die Transaktion von Bitcoins geschieht mit Hilfe eines Peer-to-Peer Netzwerks. Damit ist ein Rechennetz gemeint, in dem mehrere Rechner miteinander verbunden sind. Das Besondere ist, dass jeder Rechner gleichstufig ist und zur gleichen Zeit die gleichen Informationen besitzt. Dieses Netzwerk basiert auf der sog. Blockchain. Es handelt sich dabei um eine dezentrale Datenbank, deren Datensätze miteinander verkettet und stets erweiterbar sind. Im Gegensatz zu unserem herkömmlichen Bankensystem wird also keine zentrale Abwicklungsstelle benötigt, was die Transaktionsgeschwindigkeit enorm erhöht.

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