Das sollten PIM-Vermittler jetzt wissen

16.09.2019

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Vorletzte Woche wurden die Geschäftsräume des Goldhändlers PIM Gold durchsucht. Der Verdacht: gewerbsmäßiger Betrug. Es droht also der nächste Anlageskandel. Was sollten Vermittler, die PIM-Produkte vermittelt haben, jetzt tun?

finanzwelt konnte Vermittleranwalt Sochurek, der in unserer Branche keiner weiteren Vorstellung bedarf, zu einem exklusiven Interview betreffend PIM Gold gewinnen, zu der Frage, wie Vermittler und Vertriebseinheiten sich am besten Verhalten sollten. Sochurek plant, wie schon erfolgreich bei P&R und diversen weiteren Massenschadensfällen, eine Vermittlervereinigung zu gründen, um den Wissensaustausch zu fördern und insbesondere auch den vereinzelten Vermittlern eine Anlaufstelle zu bieten. Auch ein Webinar zum Thema ist in Arbeit. Der Zeitpunkt wird kurzfristig bekannt gegeben werden.

finanzwelt: Wie sollten sich Vertriebseinheiten in der gegenwärtigen Situation verhalten?

Sochurek: Jetzt ist eine rechtssichere und dennoch verbindliche Kommunikation mit den eigenen Kunden gefragt, keinesfalls darf die Kommunikation eingestellt werden. Hierbei gelten grundsätzlich folgende Leitlinien:

  • Die Kommunikation sollte offen und empathisch erfolgen. Zugleich gilt es jedoch, keinesfalls eine eigene Schuld einzugestehen oder Angaben zu machen, die in diese Richtung ausgelegt werden könnten.
  • Vermittler sollten auf keinen Fall die damalige Beratungssituation bzw. Vermittlungssituation mit den Kunden besprechen. Dies verstrickt Vermittler nahezu zwangsläufig in Fragen des Beratungsablaufes und was gesagt worden ist etc. Genau das soll vermieden werden.
  • Der Vermittler sollte sein Gegenüber immer aussprechen lassen, stets klarstellen, dass er die missliche Lage nachvollziehen kann, für die Verluste, die durch potentiell strafbare Handlungen herbeigeführt worden sind, jedoch nichts kann.
  • Vermieden werden sollte unter allen Umständen der Versuchung zu erliegen, zu sagen, dass die Anlage damals als „sicher“ einzuschätzen war, um sich vermeintlich aus der Schusslinie zu bringen. Es könnte ein Tonband mitlaufen. Das kann ein hilfreicher  Leitgedanke sein. Haben Sie im Hinterkopf ein imaginäres Tonband laufen und stellen Sie sich vor, dass all Ihre Worte aufgezeichnet werden.
  • Es wäre die völlig falsche Strategie, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken oder die Kommunikation einzustellen. Das belegt meine Erfahrung aus diversen Massenschadensfällen und hunderten geführten Prozessen absolut zweifelsfrei.
  • Irgendwelche Unterlagen werden nicht herausgegeben. Das könnte gegen den Vermittler  verwendet werden in einem denkbaren Haftungsprozess. Wenn ein Anleger direkt dazu auffordert, irgendwelche Dokumente herauszugeben, bleibt an dieser Stelle nicht viel anderes übrig, als sich darauf zurückzuziehen, dass der eigene Anwalt davon abrät. Wenn das Gespräch schon ein solches Stadium erreicht hat, dann hilft kein „rumeiern“ mehr.
  • Vertriebe sollten keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, dies würden Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffassen und im schlechtesten Fall dazu führen, dass sie sich in die Arme der Anlegerschutzanwälte begeben. Diese blasen bereits zum Angriff, wie durch eine Google Recherche leicht festzustellen ist.

Welche Unterstützung Vermittler nun erhalten können, lesen Sie auf Seite 2