Reine Kalkulation

27.12.2019

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Ein Caravaggi ist seit 50 Jahren verschwunden

Natürlich macht auch Gelegenheit Diebe. Und davon finden sie immer mehr, seit Unternehmen aller Wirtschaftsbranchen ihre Geschäftsräume mit teils wertvollen Werken dekorieren, um ihr Mäzenatentum zu demonstrieren. Es stellt sich dabei schnell die Frage, ob all dies auch ausreichend versichert wird. Eric Wolzenburg, Leiter der Allianz Kunstversicherung, hat da so seine Zweifel: „In der Tat: Viele Einzelunternehmer, mittelständische Firmen und Konzerne verfügen heutzutage über eine eigene hochkarätige Firmensammlung oder stellen ihre Räumlichkeiten für die Präsentation von Kunst zur Verfügung. Bei Leihgaben ist es überwiegend so, dass ein Kunstwerk vom Leihgeber nur in Verbindung mit geeignetem Versicherungsschutz ausgeliehen wird und damit gut geschützt ist. Der Leihvertrag legt dabei unter anderem auch fest, dass bestimmte mechanische und elektronische Sicherungen in den Präsentationsräumlichkeiten vorhanden sein müssen.“ Sei eine eigene Firmensammlung vorhanden, stelle man aber regelmäßig fest, dass die Kunstwerke einer Corporate Collection häufig nur im Rahmen der gewerblichen Versicherungsverträge versichert seien, also Schutz vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Wasser böten – häufig in Verbindung mit einer Selbstbeteiligung im 5- oder 6-stelligen Bereich. Das sei keine adäquate Lösung.

Wolzenburg: „Wir regen in diesen Fällen an, die Firmensammlung durch eine spezielle Allgefahren-Kunstversicherung zu schützen.“ Dieser Meinung ist auch Anette Schwarz, Chief Underwriter Fine Art bei der Gothaer: „Der Versicherungsumfang bei einer All-Risk-Deckung ist im Vergleich sehr viel umfangreicher. Neben der einfachen Beschädigung oder dem einfachen Diebstahl, Vandalismus, um nur einige Gefahren zu nennen, gelten auch Transporte mitversichert.“ Der Versicherungsschutz bestehe „von Nagel zu Nagel“, eine Deckung, die in der Regel von den Leihgebern gefordert werde. Wenn Firmen ihre eigene Sammlung versichert wissen wollten, sei hier bereits eine entsprechende Sensibilisierung seitens des Kunden zu spüren, immerhin handele es sich um Firmenvermögen, und das Produkt habe mindestens die Standards einer Allgefahrendeckung zu erfüllen. Wichtig sei aber auch, dass Risiken, wie z. B. Transporte und Aufenthalte zu Restauratoren oder Fotografen versichert gelten, wie auch Einlagerungen etwa in externen Lagern oder Leihgaben, die an Museen gingen. Letzteres funktioniere wie eine automatische Wertsteigerung, quasi eine Bestätigung dafür, dass das Unternehmen in die richtigen Werke investiert habe. In der Police sollte daher ein Vorsorgelayer fester Bestandteil sein, der Wertsteigerungen regele. Verfüge ein Unternehmen über einen Ankaufetat für Kunst, so könne dies ebenfalls berücksichtigt werden. Schwarz: „Auch sollte die Definition des Versicherungswertes festgelegt werden, will heißen bei Kunstwerken gilt die „feste Taxe“ als vereinbart. In diesem Fall hat der Versicherer nach Vorlage der Exponateliste unter Angabe der Einzelwerte diese geprüft und als vereinbart im Schadenfall akzeptiert.“ Alina Sucker-Kastl, Underwriting Managerin Art & Private Clients HISCOX, rät aus nachvollziehbarem Grund direkt zu einer Spezialpolice: „Eine Kunstversicherung für Firmensammlungen wie Hiscox Fine Art ist zur speziellen Absicherung von Kunst das richtige Produkt. Hier werden auch Pairs and Sets ersetzt, sowie die sogenannte ‚Cash Option‘ im Falle eines Teilschadens inklusive Wertminderung.“ Hingegen hält sich Christian Metten, Geschäftsführer AXA Art Versicherung AG Deutschland, Dänemark, Österreich und Polen, mit einer schnellen Festlegung eher zurück: „Ob eine Kunstsammlung ausreichend versichert ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir verstehen uns in erster Linie als Partner unserer Kunden und bieten Expertise und Beratung an, wenn es darum geht, sich für den passenden Versicherungsschutz zu entscheiden.“

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