Neue Hoffnung für betrogene Bankkunden

04.01.2022

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Welche Möglichkeiten gibt es für Opfer?

Wie in den meisten Fällen von Cyberkriminalität, ist ein Vorgehen gegen die Täter quasi aussichtslos. Diese sitzen zumeist im Ausland und können daher – wenn überhaupt – nur schwer ausfindig gemacht werden. Auch die Geldströme werden so schnell wie möglich abgeführt, weshalb eine Rückführung über das Empfänger-Kreditinstitut zumeist auch ausscheidet. Die letzte Möglichkeit das verlorene Geld – zumindest teilweise – wieder zu erlangen, bietet nur noch ein Vorgehen gegen die eigene Bank. Doch scheitern viele dieser Versuche daran, dass sich die Opfer ihr eigenes Verschulden anrechnen lassen müssen. Wird dem Opfer im Umgang mit den eigenen sensiblen Daten eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, so kann die Bank gegen den bestehenden Anspruch in gleicher Höhe aufrechnen. Das Opfer erhält kein Geld zurück und wird zusätzlich noch mit den Prozesskosten belastet. Ob eine solche grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles ab. Bejaht wird grobe Fahrlässigkeit in Fällen, bei welchen die Opfer ihre Daten an die Betrüger preisgeben, obwohl sich ihnen hätte zumindest der Verdacht aufdrängen müssen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Beispielhaft hierfür ist die Herausgabe von Kontodaten am Telefon oder die Übermittlung der Daten an eine – offensichtlich – nicht der Bank zugehörende Mailadresse.

Anlass zur Hoffnung macht Opfern von Cyberkriminalität jedoch das vor kurzem ergangene Urteil des Landgericht Stuttgart vom 22. Oktober 2021 (Az. 21 O 74/21), welches inzwischen rechtskräftig ist. Das Landgericht verneinte dabei in einem wie oben dargestellten Fall die grobe Fahrlässigkeit des Opfers. Demnach durfte das Opfer bei der über die Sicherheits-App übermittelte Nachricht davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um eine Kontaktaufnahme seiner Bank handelte. Ein aufrechenbarer Anspruch der Bank lag entsprechend nicht vor, weshalb der Kläger das verloren geglaubte Geld von seiner Bank zurückerhielt.

Expertentipp

Auch bei der Nutzung von sogenannten Sicherheits-Apps sollten Bankkunden vorsichtig sein und vermeintliche Nachrichten ihrer Bank kritisch hinterfragen. Bankkunden, die Opfer von Onlinebetrügern wurden, sollten anwaltlichen Rat durch einen qualifizierten Anwalt suchen.

Autor: Marc Dreher Rechtsanwalt TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH