Klein aber fein

26.02.2020

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Ein Boom auf einem Markt sorgt dafür, dass sich dieser immer mehr ausweitet. So ist es auf dem Immobilienmarkt, wo Mikroapartments zunehmend an Bedeutung gewinnen, auch bei Investoren. Hierbei spielen mehrere gesellschaftliche Trends eine entscheidende Rolle.

Der stressigste Teil eines Umzugs ist immer der Auf- und Abbau der Möbel. Sparen kann man sich diesen, wenn man in ein bereits möbliertes Mikroapartment zieht. Die Möblierung bietet aber auch für die Vermieter einen wesentlichen Vorteil, denn so sind die Wohnungen von Mietspiegel und Mietpreisbremse ausgenommen und es lassen sich, je nach Standort, Mieterträge von ca. 50 bis 80 % über den vergleichbaren ortsüblichen Mieten erzielen. Da die Mietzeiten zudem meist deutlich kürzer sind als bei anderen Wohnungen, kann auch die Miete häufiger erhöht werden. Das schlägt sich auch in den Erträgen nieder, die Investoren erzielen können. „Mikroapartments bieten aktuell einen klaren Renditevorteil gegenüber konventionellen Wohnobjekten“, erklärt Dr. Thomas Beyerle, Head of Group Research von Catella. „Je nach Lage sind Renditen von bis zu 6 % zu erwarten“, konkretisiert Juliane Mann, Vorstand Vertrieb und Marketing der PROJECT Wohnen Immobilien AG. Noch höhere Renditen sind zu erzielen, wenn die Wohnungen an eine bestimmte Investorengruppe verkauft werden. „Da sich die UIP Group innerhalb des Mikroapartment-Marktes im Bereich der Projektentwicklungen positioniert hat und die Immobilien nach Fertigstellung bzw. Revitalisierung an institutionelle Investoren weiterveräußert werden, sind hier im Vergleich zu anderen Anlageformen überdurchschnittliche Renditen von prognostizierten 7 % p. a. und mehr durchaus erzielbar“, berichtet Steffen Hipp, Geschäftsführer der UIP United Investment Partners GmbH. Wie hoch die erzielbaren Einnahmen sind, hängt aber auch sehr stark von der konkreten Nutzung der Apartments ab. „Sind sie wohnwirtschaftlich gewidmet, erzielt man eine höhere Gesamtmiete/m². Sind sie gewerblich gewidmet, sind Aufenthalte bis max. sechs Monaten zulässig. In der Regel werden hierbei auch Short Stays von wenigen Nächten bis hin zu Long Stays bis max. sechs Monaten angeboten. Gewerbliche Konzepte erzielen damit deutlich höhere Mieteinnahmen, bieten jedoch auch diverse hotelähnliche Services. Sie bieten damit auch eine gewisse Flexibilität“, so Dr. Thomas Beyerle.

Wie sich die Nachfrage nach Mikroapartments in Zukunft entwickeln könnte, lesen Sie auf Seite 2