Gemeinsam gegen juristische Probleme

10.11.2017

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

finanzwelt: Weshalb scheint es so, als seien Sie häufig der erste Anwalt, der in großen Komplexen Auftaktprozesse gewinnt, wie bei Infinus oder die Hamburger Lombardium?

Sochurek: Ich weiß nicht, ob dieser Eindruck zutreffend ist. Aber das dürfte vermutlich Glück sein. Viele Vermittler kennen mich, daher werde ich in Großschadensfällen oft schon in der Anfangsphase erste Mandate habe, so dass ich dann auch als Erster „fertig" bin. Das für sich genommen sagt aber nichts über die Qualität der juristischen Arbeit aus. Es gibt exzellente Vermittleranwälte, die hervorragende Arbeit leisten. Oft arbeite ich mit anderen Anwälten zum Nutzen der Vermittler zusammen. Gemeinsam etwas für die Vermittler zu erreichen, ist sinnvoller, als sich um die Mandate zu „bekriegen". Ich sehe die renommierten Kanzleien und Vermittleranwälte in diesem Bereich nicht als „Konkurrenten", sondern als potenzielle Kooperationspartner. Diese Offenheit stößt bei den Kollegen auf positive Resonanz.

finanzwelt: Ist es nicht manchmal frustrierend, immer dann auf den Plan treten zu müssen, wenn etwas schief gelaufen ist, um dann die finanziellen sowie emotionalen Scherben einzusammeln?

Sochurek: Nein, das würde ich nicht sagen. Zunächst ist mein anwaltliches Tätigkeitsfeld wesentlich breiter als nur die Vertretung in Fällen der Haftungsabwehr. Bei der Haftungsabwehr geht es dann nicht nur um rechtliche Aspekte, ich versuche, meine Mandanten, emotional und falls erforderlich auch im Bereich der PR zu unterstützen. Für viele Vermittler sind die Situationen – gerade wenn keine VSH eingreift – natürlich existenzbedrohend. Hier ist es wichtig, durch Empathie und Zuversicht dem Mandanten Mut zu machen, seine Sorgen ernst zu nehmen und ihm den Rücken für den Prozess zu stärken. Jeder Mandant wird individuell betreut. Andererseits betreibe ich mit meinen Bestandsmandanten natürlich Prävention, dass es zu dem „Scherbenhaufen" gar nicht erst kommt.

finanzwelt: Wie kann eine solche Prävention aussehen und was sind andere Gebiete, die nicht so präsent sind?

Sochurek: Grundsätzlich prüfe ich die gesamten verwendeten Dokumente und implementierten Abläufe. Dies sowohl zivilrechtlich als auch aufsichtsrechtlich. Dann gilt es, die Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen. Bei größeren Einheiten kommen auch Vermittlerschulungen in Betracht. Dies sowohl im Zivilrecht als auch im Bereich des Strafrechts, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Meine mittlerweile relativ umfangreiche Tätigkeit als Strafverteidiger von Kapitalmarktakteuren, insbesondere Finanzdienstleistern, ist noch nicht so bekannt. Ich übernehme diese Mandate, da ich sowohl über kapitalmarktrechtlichen als auch strafrechtlichen Sachverstand verfüge. Ein weiteres Gebiet ist der Bereich des Vertriebsrechts, insbesondere das Recht der Handelsvertreter. Das würde hier jedoch den Rahmen sprengen. Nur so viel: Für die Berechnung des HGB-Ausgleichsanspruches von Vermittlern liegt mir ein Rechtsgutachten der LMU München vor, das mittlerweile bezüglich Finanzprodukte auch oberlandesgerichtlich bestätigt ist.

finanzwelt: Teilen Sie die Auffassung, dass die immer weiter steigenden regulatorischen Anforderungen den Beruf des Finanzdienstleisters erschweren oder behindern?

Sochurek: Die Frage ist aus meiner Sicht müßig. Natürlich sind die Anforderungen höher geworden. Aber meistens gelingt es mir, mit meinen Mandanten das zu ihrem Vorteil zu machen. Wer sich damit „schmücken" kann, anwaltlich geprüfte Prozesse zu besitzen und allen regulatorischen Anforderungen zu genügen, kann damit doch die eigene Seriosität und Professionalität unterstreichen und sich so von anderen Marktteilnehmern, die es vielleicht „nicht so genau nehmen", absetzen und ein zusätzliches Qualitätsmerkmal setzen. (jr)