Auf alles vorbereitet

14.12.2020

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Und auch Produktmanagerin Jenny Suttrup vom VOLKSWOHL BUND sagt: „Absolut! Bei der Arbeitskraftabsicherung hat sich der Markt seit einigen Jahren um die Grundfähigkeitsversicherungen erweitert, so dass Vermittler auch dann etwas anbieten können, wenn das Budget durch die Immobilie nicht mehr ganz unbelastet ist.“

Natürlich spielt Corona den BU-Versicherern aktuell nicht gerade in die Karten – ganz im Gegenteil. Laut Stille sind manche Kunden sogar knapp bei Kasse: „Ihre Bestandskunden unterstützt die Dialog, indem sie ihnen bei finanziellen Engpässen Beitragsstundungen anbietet. Die Vermittler erleiden dadurch keine Nachteile, weil keine Provisionsrückrechnungen erfolgen.“ In der BU-Versicherung der Dialog seien bereits in den Bedingungen für den Fall finanzieller Probleme kundenfreundliche Regelungen enthalten. Für diejenigen, die keine Begründung liefern möchten, könnten Beitrag und Rente für bis zu zwölf Monate auf den Mindestbetrag abgesenkt und danach ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf das Ausgangsniveau angehoben werden. Klapper macht aber grundsätzlich darauf aufmerksam, dass das Thema Invalidität wegen Corona nicht unter die Räder kommen dürfe: „Die Absicherung des Einkommens ist wichtiger denn je. Das nehmen Kunden gerade in der Krise verstärkt wahr. Somit treffen wir aktuell z. B. mit ‚easi‘, unserem neuen ganzheitlichen Konzept zur Einkommensabsicherung, auf den Bedarf des Marktes.“ Vertrieblich habe sich die Pandemie insofern ausgewirkt, als dass man in den Monaten April und Mai einen kurzzeitigen Rückgang des Neugeschäfts verspürt habe. Seither verzeichne man wieder stark steigende Umsätze. Bezogen auf den Bestand, wirke sich Corona in der Form aus, dass in den ersten Monaten der Pandemie die Quote an Beitragsfreistellungen um rund 10 % höher gewesen sei. Dies habe sich inzwischen wieder normalisiert und viele Verträge würden bereits reaktiviert. Von business as usual berichtet hingegen Suttrup: „Insbesondere in Zeiten wie diesen, in denen die Menschen wieder deutlich vor Augen haben, wie wertvoll die eigene Gesundheit ist und wieviel davon abhängt, sollte die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit höchste Priorität haben. Selbstverständlich leisten wir bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer COVID 19-Erkrankung genauso wie bei allen anderen Ursachen.“ Auch Anträge auf eine neue BU-Versicherung könnten die Vertriebspartner ganz normal einreichen. Die dort gestellten Fragen deckten diese neu aufgetretene Krankheit regulär ab. Hier wie bei allen anderen Vorerkrankungen gelte: Je umfassender die Angaben seien, umso besser sei es für alle Beteiligten, denn nur dann könne man das Risiko angemessen bewerten. (hdm)