"Unsere Transparenz geht über das übliche Maß weit hinaus"

08.07.2022

André Wreth, Vorstand der Solvium Holding AG / Foto: © SOLVIUM

Mitte Juni veröffentlichte Stiftung Warentest die Aufnahme der Hamburger Solvium Capital Gruppe in die Watchlist „Warnliste Geldanlagen“ (finanzwelt berichtete). Das führte zu einer gewissen Unruhe bei Anlegern und Vermittlern. Wir haben den Vorstand der Solvium Holding AG erreicht. Im Interview steht Andé Wreth unseren Fragen offen Rede und Antwort.

finanzwelt: Solvium hat in den letzten Jahren die Platzierungszahlen deutlich gesteigert. Gleichzeitig ist aber auch die Struktur der Gruppe komplexer geworden. Warum haben Sie das so gemacht? André Wreth: Eigentlich ist das Gegenteil der Fall, aber schon bei der Unternehmensgründung vor 11 Jahren hatten wir das Ziel, nicht nur eine Vertriebsgesellschaft für Kapitalanlagen in der Assetklasse Logistik zu sein, sondern ein voll integrierter Asset-Manager für Logistikequipment zu werden. Dieses Ziel haben wir inzwischen erreicht. Wir haben gezielt Managementgesellschaften aus den Märkten Wechselkoffer und Container ganz oder teilweise übernommen und sind dadurch heute in der Lage, die gesamte Wertschöpfungskette von der Herstellung über die Vermietung bis zum Verkauf von Logistikequipment abzubilden und zu kontrollieren. Die Managementgesellschaften erfüllen darüber hinaus auch zusätzliche wichtige Aufgaben wie neue Akquisitionen, Marktbeobachtungen und ständige Bonitätsprüfungen aktueller sowie potenzieller Mieter.

finanzwelt: Versuchen Sie damit gleich mehrfach am Geschäft zu verdienen? Wreth: Drehen wir die Verhältnisse einmal um. Wenn wir nicht an der Axis Intermodal beteiligt wären, dem größten Vermieter von Wechselkoffern in Europa, dann müssten wir unsere Wechselkoffer an ein unabhängiges Unternehmen zur Bewirtschaftung übergeben und wären von diesem abhängig. Wir müssten bangen, dass wir überhaupt genügend Wechselkoffer für unsere Anleger erwerben können, wir müssten die Miete mit dem Manager teilen und auch beim Kauf und Verkauf würden wir nicht die besten Preise erzielen. Bei den Containern ist es genauso. Natürlich verdienen wir am Management der Assets, aber die Gebühren dafür in den Vermögensanlagen sind fixiert und unterm Strich ist es so für alle Beteiligten am günstigsten. Zudem können in Krisensituationen die Unternehmensteile auch weiter zusammenrücken und so einen entscheidenden Beitrag zum Investmenterfolg der Anleger beitragen.

finanzwelt: Bei ihrem aktuellen Angebot Logistik Opportunitäten Nr. 4 machen Sie keine Angaben über die Kaufpreise der Container und Wechselkoffer. Wie soll ein Investor denn ohne diese Angaben das Angebot beurteilen können? Wreth: Wenn ein Investor beurteilen will, ob ein Angebot ausreichend Rendite erwirtschaftet, um die geplanten Auszahlungen an ihn leisten zu können, dann benötigt er plausible Angaben genau darüber: über die Rentabilität des Investments. Früher war es bei Angeboten dieser Art üblich, die Anleger über Einkaufspreise und Mietraten zu informieren. Das reicht aber aus unserer Sicht nicht aus und kann leicht in die Irre führen, denn die Rendite taucht in dieser Betrachtung gar nicht auf. Die ist aber entscheidend. Deshalb kaufen wir nur Ausrüstungsgegenstände ein, die eine bestimmte Mindestrendite übertreffen, in unserem aktuellen Angebot Logistik Opportunitäten Nr. 4 sind das mindestens 8,90 % jährlich (nach prognostizierter Abnutzung (Netto-Rentabilität). So steht es im Prospekt und für weniger Rendite investieren wir nicht. Somit können wir auch keine Mondpreise bezahlen, da unsere Investitionen immer durch entsprechende Mieteinnahmen gedeckt sein müssen.

finanzwelt: Im Prospekt wird über Abschreibungen für neue Container von 10 % pro Jahr geschrieben und Abnutzungen für den gleichen Fall in Höhe von 4 %. Das versteht ja nicht jeder Laie, können Sie uns das bitte erklären? Wreth: Die Begriffe werden häufig gleich verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen, daher die Verwirrung bei Laien. Es gibt zum einen Vorschriften der Finanzbehörden über die steuerliche Abschreibung von Werten in der Bilanz und es gibt Erfahrungswerte über den tatsächlichen Wertverlust durch Alterung bzw. Abnutzung. Das muss man sorgfältig unterscheiden. Wir erklären zwar auch das im Prospekt an verschiedenen Stellen, aber da liest der Laie leicht drüber hinweg. Nehmen wir zum Beispiel einen neu erworbenen Firmenwagen: Der muss nach den gesetzlichen Steuervorschriften über sechs Jahre abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass der Wert des Fahrzeuges in der Bilanz jährlich um ein Sechstel bzw. 16,67 % sinkt. Am Ende des sechsten Jahres hat das Auto noch einen Bilanzwert von einem Euro; aber jeder Mensch weiß, dass das Auto mehr wert ist als 1 Euro und dass es normalerweise auch noch viele Jahre hält. Wenn die Firma das Auto nach sechs Jahren verkauft, beispielsweise für 40 % des Kaufpreises, den sogenannten Restwert, dann nennt man das „Auflösen von stillen Reserven“.

Genauso verhält es sich bei unseren Ausrüstungsgegenständen. Neue Container müssen mit jährlich 10 % bilanziell abgeschrieben werden, obwohl der tatsächliche Wertverlust in den ersten Jahren nur bei 4 %, später bei 2–3 % pro Jahr liegt. Deshalb ist so ein Container nach zehn Jahren in der Bilanz nur noch 1 Euro wert. In der wirtschaftlichen Realität liegt der Wert dann aber noch bei rund zwei Drittel der Anschaffungskosten. In der Bilanz werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen als Verluste behandelt, und deshalb sieht so eine Bilanz, in der stille Reserven enthalten sind, zwischendurch aus, wie die Bilanz eines Unternehmens, das wirtschaftlich nicht gesund ist. Das ändert sich am Ende der Laufzeit, wenn die Container verkauft werden. Dann erst werden die stillen Reserven aufgedeckt, Gewinne versteuert und mit den erzielten Erlösen beispielsweise Rückzahlungen an die Anleger geleistet.

finanzwelt: Muss der Anleger sich blind darauf verlassen, dass Sie das schon alles ordentlich machen werden? Wreth: Muss er nicht, denn es gibt ja gesetzliche Informationspflichten. Zum Beispiel wird jährlich der Jahresabschluss jeder Vermögensanlagengesellschaft durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert und veröffentlicht. Das gilt auch für die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH. Darüber hinaus hat sich Solvium verpflichtet, Investoren regelmäßig über die getätigten Investitionen zu informieren; das steht auch so im Prospekt. Gemäß dem zuletzt veröffentlichten Bericht über das Investitionsportfolio der Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 wurden bereits mehr als 16 Mio. Euro investiert. Darunter 451 Wechselkoffer für rund 2,6 Mio. Euro, 1.700 40-Fuß-High-Cube-Standardcontainer für rund 9,8 Mio. Euro und 113 Standard-Tankcontainer für knapp 2 Mio. Euro.

Außerdem veröffentlichen wir während der Platzierung alle Vierteljahr eine von einer externen Prüfungsgesellschaft durchgeführte sogenannte nachgelagerte Investitionsbeurteilung. Dieser Bericht informiert alle Anleger unter anderem über die bisherigen Investitionen und die erreichten Netto-Rentabilität. Mit Abschluss der Investitionsphase werden Anleger zusätzlich, ebenfalls extern geprüft, über eine nachgelagerte Prüfung der Investitionsverteilung informiert. Auch das steht so im Prospekt, ist also für uns verpflichtend und damit geht unsere Transparenz über das übliche Maß weit hinaus.

finanzwelt: Für die Vermögensanlage Logistik Opportunitäten haben Sie sich für das Konzept der qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen entschieden. Nachrangdarlehen, das klingt in vielen Ohren beunruhigend? Wreth: Logistik Opportunitäten Nr. 4 bietet Anlegern die Möglichkeit, mittelbar in ein breit diversifiziertes Portfolio von Logistikausrüstungen mit attraktivem Renditepotenzial zu investieren. Diese Ausrüstungsgegenstände sind insbesondere Wechselkoffer, Standardcontainer und Standard-Tankcontainer, die sich im Einsatz seit Jahrzehnten bewährt und etabliert haben. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen einer Vermögensanlage nur durch das Konzept der Namensschuldverschreibungen. Nur Namensschuldverschreibungen bieten aus unserer Sicht die Möglichkeit, besondere Chancen kurzfristig und unkompliziert wahrnehmen zu können. Wir geben zu, dass dieses Konzept voraussetzt, dass Anleger uns und unserer Managementkompetenz vertrauen.

Wir sind große Freunde des freien Vertriebes. Deshalb war es uns bei der Wahl der Produktverpackung wichtig, dass auch die Finanzanlagenvermittler mit F3-Erlaubnis (§ 34f Abs. 1 GewO Nr. 3) unsere Produkte verkaufen können. Dies wäre ohne den qualifizierten Nachrang nicht möglich.

Nun ist unser Konzept aber weit weg von üblichen Namensschuldverschreibungen mit wesentlicher Nachrangigkeit der Anlegergelder hinter nennenswerten erstrangigen Gläubigern. Bei unserem Konzept gibt es weder Bankenkredite noch eine andere Form von Finanzierungshebeln. Bei der Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 fallen unter erstrangige Gläubiger lediglich Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, für die Handelskammer, das laufende Management und Kontoführungsgebühren an. Jedem Investor wird klar sein, dass diese Kosten im Verhältnis zu einer 50 Mio. Euro-Vermögensanlage auf den wirtschaftlichen Erfolg keinen wesentlichen Einfluss haben.

finanzwelt: Veröffentlichen Sie auch Leistungsbilanzen? Wreth: Ja, selbstverständlich, das machen wir schon lange so, ohne dass es Pflicht wäre. Seit dem Jahr 2013 informieren wir jährlich über alle Produkte und die Erfüllungsquoten der Prognosen mittels des Portfolioberichts, eine erweiterte Leistungsbilanz. Wesentliche Aussagen dieses Rechenschaftsberichtes werden ebenfalls durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft und bescheinigt. Darin steht vor allem regelmäßig, dass Container, Wechselkoffer und anderes Equipment tatsächlich vorhanden ist und dass die Mieteinnahmen höher sind als die Auszahlungen an die Anleger.

finanzwelt: Herr Wreth, wir danken für das Interview. (hs)