Neues von Solvium Capital

14.06.2022

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Der heutige Tag hatte eigentlich gut für Solvium Capital begonnen. Das Unternehmen verkündete heute Morgen mittels Pressemitteilung, dass die Namensschuldverschreibung Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 bereits vier Monate nach dem Vertriebsstart 16,5 Mio. Euro eingesammelt und investiert hat. Eine nachgelagerte Investitionskontrolle bestätigte zudem eine Rendite über Plan. Dann veröffentlichte Stiftung Warentest die Aufnahme der Solvium Gruppe in die Watchlist „Warnliste Geldanlagen“.

Bei der aktuellen Namensschuldverschreibung von Solvium Capital investieren Anleger in Logistikequipment: Standardcontainer, Tankcontainer und Wechselkoffer. Knapp ein Drittel des geplanten Platzierungsvolumens erreichte die Vermögensanlage mittlerweile seit ihrem Start. Hält dieser Trend an, wird das geplante Platzierungsvolumen von 50 Mio. Euro in 12 Monaten wie geplant erreicht. Mit den 16,5 Mio. Euro erwarb und vermietete das Asset-Management 1.700 40-Fuß-High-Cube-Standardcontainer, 500 20-Fuß-Standardcontainer, 100 Standard-Tankcontainer und 450 Wechselkoffer. So erreicht Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 laut einer externen Prüfgesellschaft eine Rendite von 9,28 %. Damit liegt die bisher erreichte Rendite über der prospektierten Investitionsrentabilität von 8,9 %. Der Basiszins liegt dabei bei 4,4 % p.a. bei monatlicher Zinszahlung. Mithilfe aktueller Bonusmöglichkeiten kann sogar eine Verzinsung von 4,81 % erreicht werden.

„Beunruhigende“ Risiken

So weit, so gut. Die Verbraucherschützer von Stiftung Wartentest beäugen die Namensschuldverschreibung der Solvium Gruppe nun jedoch äußerst skeptisch. Eine aktuelle Analyse zeige, wie „beunruhigend“ einige der Risiken der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 seien, so die Test-Redaktion. Zehn Risiken listet sie im entsprechenden Beitrag von heute auf der Website dazu auf. Dazu gehören u.a. ein (Total-) Verlust im Krisenfall, nicht angegebene Kaufpreise für Container im Prospekt zur Vermögensanlage oder die bilanzielle Überschuldung der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH. Damit landete diese sowie die ganze Solvium Gruppe als „nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote“ auf der „Warnliste Geldanlagen“.

Jürgen Braatz, Presseverantwortlicher der Solvium Gruppe, findet dafür klare Worte: „Der Beitrag ist von wenig Sachkenntnis getrübt. Finanztest fährt weiter die Linie, wenn es gesetzliche Vorschrift ist, auf einen möglichen Totalverlust hinzuweisen, dann warnen wir davor. Das gilt also für alle Namenschuldverschreibungen und alle AIF. Bei keiner Aktie und keinem Investmentfonds ist das der Fall. Und schauen sie mal aktuell auf die Aktienmärkte.“ Braatz führt weiter aus: „Zur Bilanz: Wenn der WP eine bilanzielle Überschuldung einer GmbH feststellt, dann muss er eine Fortführungsprognose abgeben. Die ist immer positiv, d.h. der bzw. die WPs sind immer davon ausgegangen, dass es sich um eine Stichtagsbetrachtung handelt und eine Insolvenzgefahr nicht besteht. Das nur in Kürze, war alles zu erwarten. Wir bekamen 6 Seiten Fragen mit kurzer Frist. Ein Telefonat wäre hilfreich gewesen, aber mit mir reden wollten sie sicherheitshalber nicht. Unsere Antwort hat auch nichts genützt.“

Anleger müssen selbst entscheiden

Das Fazit des Stiftung Warentest-Artikels lautet „Selbst­läufer sind Container­investments also nicht. So verlockend die Zinsen für das aktuelle Nach­rangdarlehen von Solvium Nr. 4 scheinen: Die Risiken für Anle­gerinnen und Anleger sind beträcht­lich.“ Dem gegenüber stehen knapp zehn Seiten Aufklärung über etwaige Risiken im Verkaufsprospekt der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4.

Zudem heißt es dort unter dem Punkt 5.14 – Anlegergruppe (S. 47 ff.): „Die vorliegende Vermögensanlage richtet sich an Privatkunden (§ 67 Abs. 3 WpHG) und professionelle Kunden (§ 67 Abs. 2, 6 WpHG), die bereits grundlegende Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten, wie zum Beispiel Vermögensanlagen, haben. Sie richtet sich darüber hinaus nur an solche Anleger, die bereit und finanziell fähig sind, Ausfallrisiken, das heißt finanzielle Verluste bis zum 100 %-igen Verlust der gezahlten Gesamtsumme sowie weiterer etwaiger Zahlungsverpflichtungen zu tragen, die zur Privatinsolvenz bzw. Insolvenz des Anlegers führen können […].“ Für erfahrene und risikobereite Anleger ist Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 also durchaus interessant, Investment-Neulinge sollten eher mit Bedacht vorgehen. Ob die Solvium-Angebote aber deshalb mehr oder weniger empfehlenswert sind, entscheiden am Ende Berater und Anleger selbst. (lb)