„Provisionsdeckel wird im Bundestag scheitern“

15.05.2019

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Seit Monaten beschäftigt die Frage, ob die Provisionen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen und von Restschuldverschreibungen gedeckelt werden. Nun hat der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW hierzu eine Stellungnahme abgegeben – und kritisiert die Maßnahme in aller Schärfe.

Der Schwerpunkt der Stellungnahmen liegt auf den im Auftrag des AfW und des VOTUM Verbands sowie der Bundesgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellten Gutachten, in denen der geplante staatliche Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler als klar rechtswidrig angesehen wurde. Sollte der Provisionsdeckel tatsächlich eingeführt werden, würde er gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. In seiner Stellungnahme äußerst der AfW sein Befremden darüber, mit welcher Nonchalance fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens zur Durchsetzung des Provisionsdeckels rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen.

Bekräftigt wird die Ablehnung des AfW durch Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, sowie des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in denen dem Provisionsdeckel sowohl die verfassungs- als auch die europarechtliche Zulässigkeit abgesprochen wird (finanzwelt berichtete).

In der Stellungnahme des AfW wird zudem auf eine aktuelle Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski vom 24.04.2019 zum Referentenentwurf in Ergänzung zu dem von ihm erstellten Gutachten und dem von Prof. Dr. Papier erstellten Gutachten Bezug genommen. Darin heißt es: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“

Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen ab. Es wird dargestellt, warum die Umsetzung der Pläne mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher wäre.

„Die staatliche Reduzierung und Begrenzung der Vergütung des Berufsstandes der Versicherungsmakler - auch Provisionsdeckel genannt – wird aus überzeugenden Gründen so nicht kommen. Es ist zwar zu befürchten, dass der Spuk an dieser Stelle noch nicht vorbei ist – entgegen allen überzeugenden Argumenten, die wir und unsere Mitstreiter unter anderem vom Votum-Verband und der BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vorgebracht haben. Wir rechnen damit, dass der Gesetzesentwurf ohne wesentliche Änderungen das Bundeskabinett passieren und den Bundestag erreichen wird. Dort muss dann der eigentliche Gesetzgeber – die Abgeordneten – entscheiden. Wir sind weiter davon überzeugt und werden alles dafür tun, dass letztlich die gewählten Volksvertreter sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und nicht mehrheitlich einem solchen verfassungswidrigen Gesetz zustimmen werden“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. (ahu)

Die ausführliche Stellungnahme des AfW finden Sie hier

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de