P&R: Erstes Urteil zu Eigentumsfrage

14.07.2020

Foto: © Roman Motizov - fotolia.com

Ein wesentlicher Knackpunkt im Skandal um den insolventen Containerinvestor P&R ist die Frage, ob die Anleger tatsächlich Eigentum an den Investitionsobjekten erworben haben. Das Landgericht Karlsruhe hat hierzu nun eine erste Entscheidung gefällt – und eine Klage des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Jaffé abgewiesen.

Bei der Pilotklage ging um die Rückzahlung aller erhaltenen Mieten und dem Erlös aus dem Rückkaufprogramm, zusammen ca. 33.500 Euro. Dem Insolvenzverwalter ging es bei der Klage allerdings nicht um das Geld, sondern darum feststellen zu lassen, ob die Summe rechtmäßig ausbezahlt wurde oder es andernfalls zur Insolvenzmasse hinzuziehen wäre. Von dieser Erkenntnis wären dann mehrere tausend weitere Fälle beeinflusst.

Wer hatte Eigentum an Containern?

Aus Sicht des Insolvenzverwalters ist es bei den Containerinvestments von P&R zu gar keinem Eigentumsübergang gekommen, womit die Auszahlungen an die Anleger ohne Gegenleistung erfolgt sei. Laut Insolvenzordnung können solche „unentgeltliche“ Zahlungen bis zu vier Jahre nach der Insolvenz zurückgefordert werden. Mit dem Urteil kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass der beklagte Anleger tatsächlich kein Eigentum an den Containern erworben hat. Jedoch erklärt es auch, dass die Zahlungen gleichwohl völlig zu Recht auf der Basis der zwischen Parteien geschlossenen Verträge an den Anleger geflossen sind und verbindliche, nicht anzufechtende Zahlungen darstellen. Die Eigentumsfrage sei hierfür unerheblich.

Noch keine endgültige Entscheidung

Anleger von P&R sollten sich angesichts des Urteils aber noch nicht zu früh freuen. So betonte Michael Jaffé, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema noch ausstehen. Da er diese erreichen will, hat er bereits Revision eingelegt. (ahu)