Wir räumen mit neun Irrtümern rund um die Klassiker-Versicherung auf
21.10.2022
Foto: © Sabrina Henkel
Irrtum #4: Oldtimer-Versicherungen gibt es nur für Fahrer ab 23 Jahren.
Dieser Irrtum ist nur fast einer – denn tatsächlich gilt bei den meisten Anbietern eine entsprechende Altersgrenze. Neuerdings gibt es jedoch auch Angebote, bei denen sogar das Fahren ab 17 Jahren im Rahmen des entsprechenden Führerscheins möglich ist. Und einige Anbieter akzeptieren sogar Versicherungsnehmer ab 18 Jahren.
Irrtum #5: Nur Autos können als Klassiker versichert werden.
Auch Motorräder, Nutzfahrzeuge oder Wohnmobile können bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien als Klassiker gelten. Diese sind: Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt. Es befindet sich in einem größtenteils unveränderten und originalen Zustand. Es ist gut gepflegt und erhalten.
Irrtum #6: Klassiker-Versicherungen gibt es nur für Fahrzeuge älter als 30 Jahre.
Oldtimer sind Fahrzeuge ab 30 Jahren. Doch auch bereits ab 20 Jahren (Youngtimer) oder sogar zehn Jahren (Newtimer) kann ein Fahrzeug im Rahmen einer Klassiker-Versicherung abgesichert werden. Die Altersgrenzen variieren zwischen den Anbietern. Eine Klassiker-Versicherung ist für Young- oder Newtimer in der Regel sinnvoll, wenn der Wert des Fahrzeugs den Preis für baugleiche, aber abgenutzte Modelle deutlich übersteigt.
Irrtum #7: Um eine Oldtimer-Versicherung zu erhalten, muss das Fahrzeug über ein H-Kennzeichen verfügen.
Ein Oldtimer definiert sich nicht über ein H-Kennzeichen, sondern über Alter und Zustand. Versicherbar sind im Rahmen einer Oldtimer-Versicherung daher Klassiker mit und ohne H-Kennzeichen, rote Nummern, Saison- und Wechselkennzeichen.
Irrtum #8: Um eine Klassiker-Versicherung abzuschließen, wird ein Gutachten benötigt.
Ein Gutachten ist sicher der sauberste und beste Weg und wird daher von den Anbietern von Klassiker-Versicherungen in der Regel empfohlen. Dennoch wird vielerorts bis zu einem gewissen Fahrzeugwert auch eine Selbstbewertung akzeptiert. Ein Gutachten ist also nicht zwingend erforderlich.
Irrtum #9: Einmal abgeschlossen, brauche ich mich nicht mehr um meine Klassiker-Versicherung kümmern.
Diese Annahme mag für andere Versicherungsprodukte gelten, für eine Klassiker-Versicherung aber ganz sicher nicht! Die Werte der Fahrzeuge und auch deren Zustand verändern sich – das macht eine Anpassung der Versicherung notwendig. Es wird empfohlen, die Versicherung mindestens alle zwei Jahre zu prüfen und mindestens alle drei Jahre ein neues Gutachten zu hinterlegen.
*Quelle: BBE-Automotive: „Classic Studie Young- und Oldtimer 2020: Der Markt im Wandel“
Autorin: Kendra Götz Selbstständige Beraterin, MBA Herzenssache. Der Assekuradeur! GmbH