Wie reagieren die Versicherer auf Corona?
29.04.2021
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Selten taucht ein neues biometrisches Risiko aus dem Nichts auf. Das Corona- Virus hat genau das getan. Nach etwas über einem Jahr der Pandemie wird es Zeit Bilanz zu ziehen: Wie reagieren die Versicherungsunternehmen mit ihren Produkten auf Corona? Worauf müssen Kunden und Vermittler achten? Wie stark schlägt sich Corona in den Statistiken der Biometrie-Versicherungen nieder?
Zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei Corona? „Die Versicherer“, das Verbraucherportal des GDV, gibt eine kurze, einfache Antwort: „Die akute Erkrankung mit COVID-19 ist ein Fall für die Krankenkasse.“ Logisch, verstanden. „Etwaige Spätfolgen einer Erkrankung mit COVID-19 können allerdings genauso zu Berufsunfähigkeit – und damit zur Leistungspflicht des Versicherers – führen, wie andere Erkrankungen auch“, ergänzen die Versicherer. Auch das ist klar, denn bei einer BU lautet die entscheidende Frage: Kann der Kunde seinen Beruf noch ausüben? Wenn nicht, ist in der Regel der Leistungsfall eingetreten.
Undurchsichtige Lage
Zur Sicherheit sollten Vermittler und Kunden BU-Produkte auf die so genannte „Infektionsklausel“ prüfen. Wenn sie in den Bedingungen steht, schließt das Versicherungsunternehmen damit eine Leistungspflicht aus, sollten die Behörden dem Versicherungsnehmer aufgrund einer Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz ein (temporäres) Berufsverbot erteilen. Normalerweise ist die Corona-Infektion an sich zwar nach wenigen Tagen bzw. Wochen überstanden und damit sowieso für die BU irrelevant. Aber es entstehen neue Mutanten mit neuen Eigenschaften – wer weiß, was noch auf uns zukommt. Komplizierter gestaltet sich der Fall, wenn jemand eine BU abschließen möchte und bereits Corona hatte. Zwar erklärt der GDV, eine auskurierte COVID-19-Erkrankung stehe „dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht im Wege“. Doch der Spiegel berichtet von dem Fall einer vollständig Genesenen, die Ende 2020 einen privaten Versicherungsmakler mit der Suche nach einer passenden Police beauftragte. Der konnte allerdings keine BU für sie finden – wegen ihrer Corona-Infektion, so heißt es. Anscheinend keine Ausnahme, denn der Bund der Versicherten (BdV) bewertet die Lage allgemein als undurchsichtig.
Ehrlichkeit dringend empfohlen
Die Bayerische gibt die BU-Anträge von Corona-Genesenen zur Sicherheit in die Einzelfallprüfung. „Uns liegt das Wohl aller unserer Kunden am Herzen,“ heißt es auf der Website des Versicherers. „Deshalb müssen wir im Sinne des gesamten versicherten Kollektivs sicherstellen, dass die zu versichernde Person an keinen Folgeerkrankungen infolge der Infektion leidet (z. B. reduziertes Lungenvolumen).“ Wenn allerdings ein negativer Corona-Test vorliegt und seit Gesundung vier Wochen ohne ersichtliche Langzeitfolgen vergangen sind, bietet die Bayerische ihre BU zu normalen Bedingungen an. Das handhabt bei weitem nicht jedes Unternehmen so. Laut BdV sind die BU-Antragsprozesse bezüglich Corona schon bei den Gesundheitsfragen sehr unterschiedlich. Auch wie künftig mit den Antworten aus dem Fragebogen umgegangen werde ist laut BdV völlig offen. Zumindest bei einer Sache sind sich alle einig: Wenn im Antragsformular nach Infektionen gefragt wird, müssen die Angaben wie immer vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden – auch in Bezug auf Corona. Die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung dürften jedem Branchenprofi bekannt sein.
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