So wirkt sich Home Office auf Steuern, Versicherungen und Co. aus

08.12.2020

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Home Office und die Steuer

Auch hier ist es etwas schwieriger. Man könnte meinen, dass man seinen heimischen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen könnte, allerdings ist das nur unter gewissen Umständen der Fall. Wenn Sie ihr Home Office absetzen möchten, muss es einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt nur Arbeitszimmer an, die ausschließlich als diese genutzt werden. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer wird im Allgemeinen nicht akzeptiert.

Was macht also ein Arbeitszimmer überhaupt zu einem Arbeitszimmer und wer kann es absetzen? Hierzu werfen wir erst einmal einen Blick in das geltende Einkommenssteuergesetz. Laut § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG und § 9 Abs. 5 EStG können Personen das Arbeitszimmer absetzen, wenn sie keinen anderen Platz zur Verfügung haben oder das Arbeitszimmer der Mittelpunkt des Jobs ist. Wer hin und wieder im Home Office arbeitet, es jedoch seine Arbeit jedoch uneingeschränkt im Betrieb verrichten könnte, kann das Zimmer nicht abgesetzt werden.

Damit das Arbeitszimmer nun abgesetzt werden kann, muss

  • es zum privaten Wohnhaus oder zur Wohnung gehören und ein abgeschlossener Raum sein,
  • beruflich genutzt werden und es eine private Nutzung von 10 Prozent nicht überschritten werden,
  • eine Büroausstattung aufweisen (kein Gästebett, etc. darf vorhanden sein).

Spielt sich der komplette Arbeitsalltag im Home Office ab, sind die Kosten unbegrenzt abgerechnet werden. Wer im Auftrag des Unternehmens nur an manchen Tagen ins Home Office wechselt, kann lediglich bis zu 1250 Euro absetzen.

Darf ich meine Arbeitsmittel absetzen?

Wenn Sie schon nicht ihren Arbeitsbereich steuerlich geltend machen können, sollten Sie es zumindest mit ihrem Arbeitsmaterial versuchen. Denn in der Regel können Sie Ihre Arbeitsmittel unabhängig von der Frage, ob es sich denn nun um ein vollwertiges Büro handelt oder nicht, von der Steuer absetzen.

Dazu gehören beispielsweise Telefon- und Internetkosten, Büromaterialien, Papier für den Drucker oder Büromöbel, Drucker oder Computer. Hier können Sie bis zu 952 Euro einreichen.  Beim Beispiel Telefonkosten, müssen Angestellte jedoch den Arbeitsanteil ausrechnen. Zusätzlich bietet sich hier die Möglichkeit, dass der Betrieb bis 20 Prozent zur Rechnung zuschießt.

Home Office und die Lohnabrechnung

Entscheidet sich das Unternehmen dazu, ihnen einen Zuschuss zu ihrem Homeoffice zu bezahlen, beispielsweise einen Anteil an der Miete oder Ähnliches, ist diese zusätzliche Summe nicht von Steuern befreit. So kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie nicht ihre kompletten Kosten, die Sie beispielsweise für Papier oder Stifte ausgegeben haben, zu 100 Prozent zurückbekommen.

Zur Unterstützung können Arbeitgeber*innen entsprechende Materialien jedoch selbst organisieren. So haben Arbeitnehmer*innen weder finanzielle Nachteile, noch muss er sich um die Beschaffung kümmern. Das gilt beispielsweise für Papier, Toner, aber auch für größere Anschaffungen, wie etwa Computer oder Büromöbel. Das sind aber nur einige wenige der vielen Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen unterstützen können.

Autor: Silas Reimann