So schützen Sie sich vor Paketbetrug

10.12.2018

Nicht jeder, der ein Paket bestellt hat, bezahlt auch dafür / Foto: © jcomp - stock.adobe.com

Was, wenn es schon zu spät ist?

Trotz aller Vorsicht ist nie ganz auszuschließen, Opfer eines Phishing-Angriffs zu werden. Deshalb sollten Verbraucher regelmäßig ihre Kontoauszüge auf Auffälligkeiten überprüfen. Sollten Verbraucher Rechnung für Waren erhalten, die sie nie bestellt haben, sollte bei der Polizei sofort Anzeige gegen unbekannt gestellt werden, da der Verdacht hier nahe liegt, dass ein Krimineller Missbrauch mit den Daten begangen hat. Die gute Nachricht: Der Rechnungsadressent muss die Ware nicht bezahlen, wenn er sie nicht bestellt hat. Vielmehr muss der Online-Händler den vermeintlichen Kauf beweisen. Die ARAG-Experten geben weitere Tipps, wie in einem solchen Fall verfahren werden sollte und wie die Chance reduziert werden kann, dass sich der Fall wiederholt.

  • Betroffene sollten ein gefälschtes Profil in einem sozialen Netzwerk unverzüglich beim Betreiber melden. Möglicherweise muss hierzu für die Identifikation ein Ausweis vorgelegt werden. Wenn das Profil unter Pseudonym angemeldet wurde, kann es sich deshalb als schwierig erweisen.
  • Auch das nähere Umfeld (Kollegen, Freunde, Bekannte, Familie) sollte über den Betrug informiert werden
  • Betroffene sollten sich sofort an den Betreiber der Webseite melden, auf der jemand unter falschem Namen aufritt. Außerdem sollten sich die Betroffenen unverzüglich bei der Polizei melden.
  • Der Computer sollte mit einem Anti-Viren-Programm auf mögliche Trojaner überprüft werden. Das kann auch durch einen Fachmann erledigt werden.
  • Betroffene sollten ihre Passwörter unverzüglich ändern und ihre Nutzerdaten überprüfen. Somit kann verhindert werden, dass ein Betrüger dort seine eigene E-Mail-Adresse eingetragen hat.
  • Außerdem sollte eine Auskunft bei der Schufa angefordert werden. Dies sollte in den nächsten Wochen häufiger wiederholt werden. (ahu)

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