So schützen Sie sich vor Paketbetrug
10.12.2018
Nicht jeder, der ein Paket bestellt hat, bezahlt auch dafür / Foto: © jcomp - stock.adobe.com
Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind wieder Unmengen an Paketen unterwegs. Und für so manches müssen Verbraucher bezahlen, die gar nichts davon wissen, dass sie es angeblich bestellt haben. Experten der ARAG erläutern, was es mit dem Paket-Betrug auf sich hat und geben Tipps, wie sich Verbraucher dagegen schützen können und was Betroffene tun sollten.
Kriminelle bestellen unter falschem Namen im Internet teure Waren. Wenn diese ausgeliefert werden, fangen sich den Paketboten ab und nehmen die Ware in Empfang. Die Rechnung wird aber nicht an den Empfänger, sondern an den vermeintlichen Besteller geschickt. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Art des Betrugs: Der Versandhändler muss einen Kauf auf Rechnung anbieten. Da in diesem Fall jemand Waren auf fremden Namen bestellt und sich auch unter einer falschen Identität auf Online-Plattformen einloggt, wie dies auch als Identitätsdiebstahl bezeichnet. Für diesen gibt es jedoch keine eindeutige juristische Definition. Es werden je nach Auslegung verschiedene Fallarten zusammengefasst. So kann es, neben dem oben beschriebenen Fall, auch sein, dass die Ware an die Adresse des tatsächlichen Bestellers geht, die Rechnung jedoch an das Opfer des Identitätsdiebstahls. Ein noch größerer Schaden kann entstehen, wenn den Datendieben Login-Daten bekannt sind, bspw. für Bezahldienste oder Online-Markplätze. An diese Daten geraten sie meist per Phishing. Welche Vorsichtsmaßnahmen Verbraucher unternehmen sollten, um nicht Opfer eines Phishing-Angriffs zu werden, erklären die Experten der ARAG.
- Verbraucher sollten ihre Antiviren-Software stets aktuell halten und die Browser-Software regelmäßig mit aktuellen Sicherheits-Updates pflegen.
- Die Internetadresse der Bank sollte nicht aus Links übernommen werden. Stattdessen sollte diese selbst eingetippt werden.
- Wenn eine Eingabe vertraulicher Daten erforderlich ist, sollte dies nur über verschlüsselte Verbindungen geschehen. Diese sind an dem Buchstaben „s“ im „https“ einer Interadresse sowie eines Vorhängeschlosssymbols auf der Browser-Statuszeile zu erkennen.
- Das Sicherheitszertifikat auf der Webseite sollte durch einen Doppelklick auf das Schlosssymbol in der Statuszeile überprüft werden. Im Dialogfenster kann beispielsweise überprüft werden, ob der im Sicherheitszertifikat angegebene Domainname mit der Namen der angeforderten Webseite übereinstimmt.
- Wenn Verbraucher eine Mail mit einer ihnen bekannten Adresse erhalten und diese ihnen auffällig vorkommt, sollte die Mail nicht geöffnet werden. Stattdessen sollten Verbraucher beim Absender telefonisch anfragen, ob alles korrekt ist.
- PIN oder TAN dürfen niemals herausgeben werden. Dazu würden Banken oder seriöse Unternehmen ihre Kunden niemals per Mail oder Telefon auffordern.
- Verbraucher sollten überprüfen, ob ihr Geldinstitut dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen ist. Über diesen können schnell und kostenlos Kreditkarten gesperrt und der Onlinebanking-Account deaktiviert werden. Zudem sollte der Notruf am besten gleich in das Handy-Telefonverzeichnis aufgenommen werden.
Was Verbraucher tun sollten, wenn sie Opfer eines Paketbetrugs wurden, erfahren Sie auf Seite 2