Ruinöses Potenzial
20.12.2022
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Und immer wieder Cyber
Zur Coronakrise kommt Cyber: Unternehmen sehen sich auch mit sich ständig wandelnden Cyber-Sicherheitsbedrohungen konfrontiert. Mit Lösegeldforderungen, verbundene Cyberangriffe auf Unternehmen und Datenschutzverletzungen nehmen weiterhin zu, während die durch COVID-19 bedingte Verlagerung geschäftlicher Prozesse ins Homeoffice generell die Sicherheitslücken erhöht hat. Cyber-Risikomanagement ist eine entscheidende Komponente der Leitungsaufgabe eines Vorstands. Mechanismen und Verfahren für kollektive Rechtsdurchsetzung haben sich in den letzten Jahren auch in Europa deutlich weiter- entwickelt und stellen ein wachsendes Risiko dar. Sammelklagen von Aktionären, die in direktem Zusammenhang mit COVID-19 stehen, gibt es bislang noch wenige. Beispiele hierfür sind Klagen gegen Kreuzfahrtschifffahrtslinien, die Coronavirus-Ausbrüche an Bord erlitten haben, sowie Rechtsstreitigkeiten wegen der Beeinträchtigung von Geschäftsergebnissen durch die Pandemie oder bezogen auf Falschdarstellungen zu COVID-19-Therapien. „Ein weiteres Risiko, das sich aktuell abzeichnet, ergibt sich daraus, wann und wie Mitarbeiter wieder an ihre Büro-Arbeitsplätze zurückkehren dürfen oder sollen. Solche Entscheidungen sind risikoreich – sowohl im Hinblick auf Aktionärsklagen als auch hinsichtlich etwaiger Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern oder Kunden“, warnt Williams.
ESG wird von Klägern als Gelegenheit gesehen
Neben den finanziellen Geschäftsergebnissen und dem Shareholder Value sind es zunehmend „weiche“ Managementthemen, die sich als kritische Ereignisse in Klagen entladen können – so genannte „Event-Driven Litigation“: Diversity, Klimawandel oder ESG-Faktoren werden zunehmend als Gelegenheit gesehen, um (Sammel-) Klagen einzureichen oder einen Vergleich zu erzwingen. Beispielsweise gehören Oracle, Facebook und Qualcomm zu den Technologieunternehmen, die jüngst Gegenstand von Diversity-Klagen waren. In solchen Fällen behaupten Aktionäre, dass die Direktoren ihre treuhänderischen Pflichten durch Untätigkeit beim Diversity-Management verletzt haben, etwas bei Vergütungsfragen oder der Ernennung neuer farbiger Vorstandsmitglieder.
Unternehmen auf der ganzen Welt stehen hinsichtlich ihrer ESG-Performance zunehmend unter öffentlicher Beobachtung. „Soziale Gerechtigkeitsproteste, aktivistische Investorenkampagnen oder Geldwäschevorwürfe haben alle das Potenzial, Rechtsstreitigkeiten auszulösen, ebenso wie einzelne Katastrophenereignisse wie ein Flugzeugabsturz oder Waldbrände“, erklärt Stephan Geis, Head of Underwriting Financial Lines Central & Eastern Europe bei AGCS. Darüber hinaus haben in den letzten Jahren auch der Aktivismus und Rechtsstreitigkeiten rund um den Klimawandel zugenommen. In mehr als 30 Ländern wurden Klagen eingereicht, die auf große kohlenstoff-emittierende Industrien abzielen. Mit Abstand die meisten Fälle gibt es in den USA. Während Organe börsennotierter Unternehmen im Allgemeinen stärker Haftungsrisiken ausgesetzt sind, verschärft sich die Situation für das Management nicht börsennotierter Unternehmen. Die COVID-19-Pandemie setzt private Unternehmen und deren Führungskräfte derzeit einem erheblich höheren Prozessrisiko aus. „Die Geschäftsleiter nicht börsennotierter Unternehmen sind üblicherweise stärker in alle operativen Themen und Geschäftsentscheidungen eingebunden. Dadurch sind sie auch exponierter und könnten sich schnell mit Haftungsforderungen konfrontiert stehen“, sagt Stephan Geis. (hdm)