Hinterbliebene entlasten und die eigene Selbstbestimmtheit wahren
08.06.2021
Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter DELA Lebensversicherungen / Foto: © DELA
Vorsorgevollmachten und -verfügungen entlasten Angehörige
Es muss nicht einmal der Tod sein, oft reicht es auch, wenn jemand durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. In einem solchen Fall ist es gut, entsprechende Vorsorgevollmachten und -verfügungen getroffen zu haben, die eindeutig regeln, wie in finanziellen, medizinischen und organisatorischen Fragen im Sinne des Betroffenen zu handeln ist. Auf diese Weise kann jeder Mensch mit Hilfe einer Vollmacht bestimmen, wer im Notfall als gesetzlicher Vertreter handeln darf. Die mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Person hat Zugriff auf Vermögensgegenstände, ist zu Rechtsgeschäften und -handlungen berechtigt, muss aber auch die Interessen möglicher Erben berücksichtigen. Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, bestimmt autonom, wer ihn vertritt und nach seinem besten Interesse über wichtige Fragen entscheiden darf. Andernfalls bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der diese Funktion übernimmt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber nicht automatisch volljährige Kinder, Ehegatten oder Partner als gesetzliche Vertreter festgelegt. Einer nahestehenden Person des Vertrauens bestimmte Rechte einzuräumen, ermöglicht dieser im Interesse des Betroffenen zu handeln und sichert den Angehörigen beispielsweise den Zugriff auf Bankkonto und das Vermögen, um die Lebensgrundlage zu sichern und wichtige Rechnungen zu begleichen.
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Patientenverfügung, mit der jeder Mensch regeln kann, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er eine solche Entscheidung im Ernstfall nicht mehr selbst treffen kann. Damit verbunden sind so wichtige Themen wie die künstliche Beatmung und weitere lebenserhaltende Maßnahmen in der Intensivmedizin. In einer Patientenverfügung kann jeder Mensch seinen Willen zu Entscheidungen, die die medizinische Behandlung, aber auch die Organspende betreffen, festhalten (letzteres kann auch gesondert mithilfe einer Organverfügung geschehen). Ein eindeutig formulierter Patientenwille entlastet Angehörige von schwierigen medizinischen Entscheidungen und bewahrt sie vor möglichen Konflikten. Eltern minderjähriger Kinder sollten darüber hinaus eine Sorgerechtsverfügung treffen und diese Entscheidung im Ernstfall nicht dem Familiengericht oder Jugendamt überlassen. Anders als von vielen Menschen vermutet, erhalten nicht automatisch Großeltern, nahe Verwandte oder Taufpaten das Sorgerecht. Eine Sorgerechtsverfügung regelt dagegen zweifelsfrei, wem nach dem Tod der Eltern das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zugesprochen wird.
Frühzeitige Vorsorge ist aktiver Familienschutz
Bei der DELA haben wir alle diese Themen unter dem Begriff Familienschutz zusammengefasst. Auf unserer Webseite finden sich im Service- und Ratgeber-Bereich unter anderem juristisch geprüfte Vorsorgedokumente für Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen, Organverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie nützliche Hinweise für die Nachlassregelung. Die erstellten Dokumente sollten alle gebündelt an einem Ort aufbewahrt werden, der Angehörigen und Hinterbliebenen bekannt ist. Hierzu kann beispielsweise ein zentraler Notfallordner für die Familie genutzt werden. Damit die Dokumente des Kunden auch vollständig sind, bietet die DELA zur Unterstützung eigene detaillierte Checklisten zu Notfallthemen und zur Vorsorge für den Trauerfall an.
Die in unserer Studie erkennbare, neue Offenheit im Umgang mit den Themen Tod und Sterben ist auch als ein Form des Appells an Makler und Vermittler zu verstehen, als umfassende Vorsorgeexperte gemeinsam mit ihren Kunden offenbar vorhandene Vorsorgelücke zu schließen. Als Ansprechpartner für alle wichtigen finanziellen Fragen ihres Kunden können sie auch hier wichtige Impulse setzen, um ihren Kunden das gute Gefühl zu geben, frühzeitig alles Wichtige für sich und ihre Hinterbliebenen geregelt zu haben und auf diese Weise selbstbestimmt über den Tod hinaus zu handeln.