Erste P&R-Verantwortliche müssen zahlen
28.11.2019
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Das Insolvenzverfahren im Fall P&R ist derzeit in vollem Gange. Die zivilrechtliche Aufarbeitung ist dabei schon etwas weiter: Ein ehemaliger Geschäftsführer und die Erbin eines bereits verstorbenen Geschäftsführers müssen Schadensersatz an die Anleger zahlen.
Fast 100.000 Euro Schadensersatz muss die Erbin eines verstorbenen P&R-Geschäftsführers an die Anleger zahlen. Das hat das Landgericht München I entscheiden, wie das Handelsblatt berichtet. Die Kanzlei Schiller & Gloistein aus Bremen, das die Anleger vertrat, sei in gleich vier Verfahren erfolgreich gewesen. Da die Erbin zwischenzeitlich hohe Vergleichszahlungen in Aussicht gestellt habe, schließt Anwalt Stefan Gloistein, dass in ihrem Nachlass noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden sein müssen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, denn der Anwalt der Erbin habe angekündigt, in Berufung zu gehen.
Auch der letzte P&R-Geschäftsführer Martin Ebben wird aufgrund der Insolvenz zur Kasse gebeten. Obwohl er das Unternehmen nur wenige Monate unmittelbar vor der Insolvenz führte, wurde er laut Handelsblatt von Landgericht München II dazu verurteilt, an drei Anleger Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro zu zahlen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ahu)