Offene Zahlungen einfordern: So geht´s!

21.11.2022

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Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist das immer ärgerlich. Unternehmen oder Privatpersonen müssen nicht nur mehr Zeit aufwenden, sondern auch Zahlungserinnerungen vornehmen. Doch was ist zu tun, wenn selbst Mahnungen erfolglos bleiben?

Bei unbezahlten Rechnungen: Am besten ein Inkassobüro beauftragen

Natürlich möchte jedes Unternehmen Stress mit Kunden vermeiden. Doch wenn Zahlungseingänge ausbleiben, leidet die eigene Liquidität. Die Auslagen und das eigene Kapital werden geschröpft. Nach unbeglichenen Mahnungen ist es allmählich Zeit, die Aufgabe in professionelle Hände zu übergeben. Mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens berechtigt ein Gläubiger Dritte mit der Vertretung der eigenen Interessen. Das Inkassobüro kontrolliert dabei zunächst nach Eingang der Unterlagen die offene Forderung und tritt im Anschluss an den Schuldner heran.

Wichtig: Mit der Zahlungserinnerung ist bereits eine Mahnung an den Schuldner versandt worden. Dieser ist somit bereits in Zahlungsverzug, da er den auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin nicht eingehalten hat. Eine Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte ist nicht nötig.

Dabei haben Gläubiger drei Möglichkeiten, erfolgreich mit einem Inkasso zusammenzuarbeiten:

  • Forderung beauftragen: Hierbei handelt es sich um die klassische Variante. Der Gläubiger wendet sich an ein Inkassobüro, die sich um die Belange kümmert. In diesem Fall tritt das Inkasso im Namen des Unternehmens oder der Privatperson auf. .
  • Abtretung der offenen Posten: In diesem Zusammenhang wird der Gläubiger gewechselt. Der Gläubiger tritt seine Forderung an das Inkassounternehmen ab, das nun im eigenen Namen die Zahlung eintreibt. .
  • Verkauf der Forderung: Bei dieser Möglichkeit erhält der Gläubiger das Geld direkt vom Inkassounternehmen zurück. Damit das möglich ist, sind verschiedene Maßnahmen möglich. Der Inkassodienst überprüft dazu im Vorfeld, ob die Forderung rechtens und legitim ist. Im Anschluss können vorgerichtliche Maßnahmen oder alternativ eine außergerichtliche Einigung in Erwägung gezogen werden. Neben Tilgung des Gesamtbetrages kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung interessant sein. Dem Schuldner werden somit verschiedene Optionen geboten. Kann dieser die Zahlung dennoch nicht begleichen, sind ein Mahnbescheid sowie ein Vollstreckungsbescheid die Folge.

Tipp: Natürlich muss der Schuldner nicht jeden Schritt untätig verfolgen. Er kann auch auf den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Das führt zu einem Klageverfahren, bei dem durchaus einige Zeit ins Land gehen kann.

Nach dem Gerichtsverfahren räumt das Inkassounternehmen dem Schuldner in der Regel eine letzte Frist zur Zahlung ein. Kommt es erneut nicht zu einer Regulierung, erhält der Gläubiger einen Titel. Zwar kann es sein, dass die Rechnung vorerst immer noch nicht beglichen wird, doch nach dem Gerichtsverfahren gleitet die Angelegenheit in ein Überwachungsverfahren. Der Schuldner wird im Anschluss also weiterhin vom Inkassobüro überwacht. Wenn es nötig ist, kann dieses Verfahren über mehrere Jahre andauern. Besteht im Laufe der Zeit Verdacht auf Liquidität, so muss der Schuldner die Forderung direkt begleichen.

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