Neuer deutscher Rekord im Fiskus-Werfen

17.07.2017

André Kunze / Foto: © Prometheus

Ich weiß nicht, ob Sie heute Nacht diesen ungehemmten germanischen Urschrei gehört haben. Falls ja – das war ich. Denn: Ich habe diese Nacht den neuen deutschen Rekord im Fiskus-Werfen aufgestellt. Mit meinem primatenartigen Urschrei und einer gehörigen Portion Wut im Bauch habe ich den Fiskus exakt 7.762,53 Kilometer weit geschleudert – bevor er ungebremst vor die chinesische Mauer geklatscht ist. Dann wurde ich schweißgebadet wach.

Vielleicht hätte ich mich über die Investmentsteuerreform, die Angang 2018 in Kraft tritt, doch nicht so aufregen sollen. Es regt sich ja sonst niemand auf. Dabei lassen einen logisch denkenden Menschen die neuen Besteuerungsgrundlagen für Fonds in der Tat an der Zurechnungsfähigkeit der handelnden Personen im Bundesfinanzministerium zweifeln. Was hat meinen nächtlichen Urschrei ausgelöst?

Es ist nicht etwa die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Fondsanteile kurzerhand abschafft und sich damit einmal mehr, nicht darum schert, was er früher gesagt hat. An derartige Dinge haben wir uns ja mittlerweile gewöhnt. Warum ich des Nachts schweißgebadet Fiskus werfe, liegt an folgenden Punkten:

1. Konservative Anleger werden benachteiligt:

Für Fonds mit einem Aktienanteil von über 50 Prozent wird es ab 2018 eine steuerliche Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent geben. Diese bewirkt, dass bei Aktienfonds zukünftig 30 Prozent der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Zugegeben, Dividendeneinnahmen aus Aktien werden auf Fondsebene gegenüber Zinseinnahmen zukünftig schlechter behandelt und mit 15 Prozent versteuert. Hier haben Zinserträge die Nase also etwas vorn. Aber – bei Aktienfonds sind es letztlich vorrangig die Kursgewinne, die die Rendite ausmachen. So waren von den gut 14 Prozent Rendite, die der DAX in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr erzielt hat, lediglich rund drei Prozent auf die Dividenden zurückzuführen. Von den 11 Prozent Kursgewinnen blieben bei Aktienfonds zukünftig also 3,3 Prozent (30 von 11 Prozent) steuerfrei.

Demgegenüber sind Rentenfonds steuerlich klar im Nachteil. Denn diese unterliegen sowohl mit ihren Zinsen als auch mit ihren Kursgewinnen vollständig der Abgeltungssteuer. Welchen Sinn hat das? Sind Aktienanleger die besseren Anleger? Volkswirtschaftlich sicherlich nicht, denn Rentenfonds versorgen den Staat, Banken und Unternehmen mit den so dringend benötigten Krediten. Wo sonst hätte Vater Staat seine gut zwei Billionen Euro an Krediten her, wenn Anleger seine Anleihen nicht gekauft und als Geldanlage betrachtet hätten? Konservative Anleger in Rentenfonds sind also ein wichtiger Teil, damit der Staat mit seinen Finanzen nicht im Trockenen schwimmt. Belohnt werden sie dafür jedoch nicht.

Gut, Sie könnten nun argumentieren, dass es derzeit ja keine Zinsen gibt und Anleger in Rentenfonds daher ohnehin nichts zu versteuern haben. Aber da kennen Sie die fiskalische Ideenschmiede des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nicht.

2. Die Kunst der Versteuerung von Null- und Negativzinsen

Die BMF-Ideenschmiede hat sich folgenden ausgeklügelten Coup einfallen lassen:

Da man die Komplexität bei der Besteuerung thesaurierender Fonds beseitigen wollte, hat man im BMF den Basiszins, eine Art virtuellen Mindestzins, und die Vorabpauschale, die vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen, aus dem Ärmel geschüttelt. Hä?! Wa?!

Genau das müsste einem durch den Kopf gehen, wenn man noch ein kleines bisschen Saft unter der Mütze hat. Versuchen wir es trotzdem einmal zu verstehen. Fangen wir mit dem Basiszins an. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen jedes Jahr aufs Neue errechnet und vom BMF veröffentlicht. So wurde für 2016 beispielsweise ein Basiszins von 1,1 Prozent und für 2017 von 0,59 Prozent bekanntgegeben.

Das BMF nimmt nun an, dass jeder Fonds im Jahr mindestens in Höhe des Basiszinses Erträge erzielt. Wobei – das stimmt nicht ganz: Das BMF legt genau genommen nur 70 Prozent des Basiszinses zugrunde. Das nehmen Sie bitte einfach mal so hin, sonst würde es an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Wenn das neue Investmentsteuerrecht heute schon gelten würde, ginge das BMF also davon aus, dass jeder Fonds in 2017 einen Ertrag von mindestens 0,413 Prozent (70 Prozent von 0,59 Prozent) erzielt. Hierauf käme dann die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lassen wir der Einfachheit halber außen vor).

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