BaFin-Aufsicht käme für viele Vermittler einem Berufsverbot gleich

12.03.2019

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Die Bundesregierung erhält immer mehr Gegenwind für ihre Pläne, die Finanzanlagenvermittler künftig durch die BaFin beaufsichtigen zu lassen: Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute spricht sich dagegen aus. Der Verband fürchtet u.a., dass damit viele Vermittler vom Markt verschwinden würden.

Wie jüngst aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion hervorging, plant die Bundesregierung, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler zügig auf die BaFin zu übertragen (finanzwelt berichtete). Diese Pläne lehnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute entschieden ab.

„Da nach Angaben der Bundesregierung rund 80 % der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler bereits bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sind, würde man mit einem neuen zusätzlichen Aufsichtsregime über die BaFin doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren“, gibt BVK-Präsident Michael H. Heinz zu bedenken. „Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“

Laut BVK entsprechen die regionalen IHK-Einheiten als Ansprechpartner vor Ort den Erfordernissen des regionalen, mittelständisch geprägten Marktes. Zudem kritisiert der BVK, dass die geschätzten umlagefinanzierten Aufsichtskosten bei der BaFin ein Vielfaches zu den jetzigen betragen würden. Diese wäre für viele Vermittler kaum zu bewältigen und damit unverhältnismäßig und „kämen einem Berufsverbot gleich“.

„Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation“, so der BVK-Präsident. (ahu)

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