Gesetzentwurf für geschlossene Fonds veröffentlicht

07.02.2013

© Neokan - Fotolia.com

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts veröffentlicht. Dies teilte das Wirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor. Diese müssen künftig einen Sachkundenachweis durch Ablegung einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Zudem werden die bisher nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler erstreckt. Auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.

www.bmwi.de