„Für Handwerker fordert auch niemand einen Lohndeckel“

11.04.2019

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM

Der VOTUM-Verband übt harsche Kritik am vorliegenden Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel. Dieser würde die Prinzipien der freien Marktwirtschaft untergraben. Der Verband zieht auch einen Vergleich zu anderen Berufen.

Kommt der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung oder nicht? Derzeit befindet sich ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hierzu in der Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. „Er ist ein abschreckendes Beispiel für leichtfertiges und unangemessenes gesetzgeberisches Verhalten“, kommentiert der VOTUM-Verband die Pläne. So stelle der Gesetzentwurf einen massiven Eingriff in die freie Preisbildung und damit einen Grundpfeiler der der sozialen Marktwirtschaft dar. Zur Begründung würden hierzu lediglich lapidare und oberflächliche Ausführungen geliefert.

Der VOTUM-Verband hat sich mit einer ersten detaillierten Stellungnahme an den zuständigen parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Christian Hirte, gewandt und ein klares Bekenntnis für die freie Marktwirtschaft eingefordert: „Wir begrüßen es, dass sich die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Finanzen in der CDU/CSU-Fraktion geschlossen gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen haben. Diese klare Position muss jetzt auch in dem für die Versicherungsvermittler zuständigen BMWi berücksichtigt werden!“ fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands. „Ein Ministerium, welches den Geist der freien und sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard lebt, kann einem solchen Gesetzesentwurf nicht seine Zustimmung erteilen“, so Klein weiter.

„Vermittler können nichts für Niedrigzinsen und demografischen Wandel!“

Der Referentenentwurf begründet den massiven Eingriff in die freie Preisbildung mit der gegenwärtigen Niedrigzinsphase, dem demografischen Wandel und der damit verbundenen Notwendigkeit, mehr privat für das Alter vorzusorgen. Jedoch sind die Versicherungsvermittler weder für diese Parameter verantwortlich, geschweige denn können sie diese beeinflussen. „Sie sind es vielmehr, die gegenüber den Verbrauchern immer wieder die notwendige Initiative ergreifen und diese, zugunsten des Aufbaus einer ausreichenden Altersvorsorge, zum dafür erforderlichen Konsumverzicht bewegen“, so der VOTUM-Verband.

Dass die Vermittlervergütung 2/3 der Abschlusskosten beträgt ist laut Verband nicht verwunderlich angesichts der Tatsache, dass die Beratungsleistung der Versicherungsvermittler tatsächlich der maßgebliche Aufwand sei, der im Vorfeld und bei Abschluss einer langfristigen privaten Lebens- und Rentenversicherung entsteht, die ein lebenslanges Auskommen sichern soll. Deshalb bleibe es unverständlich, warum ausgerechnet dies der Grund für die Deckelung sein soll. Auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen, z.B. im Handwerk oder bei anderen Dienstleistungen, machen die Personalkosten einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Hier fordere aber niemand eine entsprechende Vergütungsdeckelung.

Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf finden Sie auf Seite 2