Es wird eng für Wirecard
18.06.2020
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Die TILP-Rechtsanwaltsgesellschaft sieht sich durch heutige Ad-hoc-Mitteilung von Wirecard in ihrer Rechtsauffassung zum Bilanzskandal um den Zahlungsdienstleister bestätigt. Für die betroffenen Anleger ist das eine erfreuliche Nachricht. Diese gibt es auch für ein anderes Unternehmen.
Vor etwas mehr als einem Monat hatte TILP vor dem Landgericht München I die erste deutsche Anlegerklage auf Schadensersatz gegen Wirecard wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht eingereicht (finanzwelt berichtete). Heute hat der Zahlungsdienstleister eine Ad-hoc-Mitteilung zu den Vorwürfen veröffentlicht. Durch diese sieht sich TILP in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass Wirecard mehrfach gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen und sich damit gegenüber Anlegern und Investoren schadensersatzpflichtig gemacht habe. Durch die nunmehr bekannt gewordenen Informationen würden die Chance der Anleger auf Schadensersatz deutlich erhöhen. „Die Ad-hoc-Mitteilung von heute untermauert unsere Einschätzung, dass bei Wirecard in der Vergangenheit in ganz erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. Zusätzlich zu den von uns bisher schon angenommenen Verstößen halten wir die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard daher nunmehr auch wegen falscher Bilanzierung für eklatant falsch und irreführend. Was zunächst als Compliance-Skandal begann, hat sich nach unserer Überzeugung nun endgültig zu einem handfesten Bilanzskandal ausgeweitet“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.
Durch die heutige Aufdeckung der zusätzlichen Umstände sei das beantrage Musterverfahren gegen Wirecard nun um weitere Gesichtspunkte zu erweitern. Daher wird TILP zeitnah ein entsprechendes Musterverfahren beim LG München I einreichen. Auf eine Klage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Wirtschaftsprüfer von Wirecard, verzichtet TILP aber weiterhin. „EY hat sich nach unserem Verständnis hier zwar nicht mit Ruhm bekleckert. Zentral verantwortlich ist aus kapitalmarktrechtlicher Sicht aber weiterhin Wirecard. Und das ist von entscheidender Bedeutung. Gegen Wirecard bestehen die besten Aussichten, Schadensersatz zu erlangen, schon weil diese rechtlich viel leichter durchzusetzen sind. Deswegen sollten geschädigte Anleger sich auch weiterhin an Wirecard als Haftungsgegner halten. Dies ist aus meiner Sicht der beste und sicherste Weg“, erläutert Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe.
TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten. (ahu)