Die Corona App: Der Staat als Stalker?

01.07.2020

Foto: © Firn - shutterstock.com

Die vom Robert-Koch-Institut für die Bundesregierung bereitgestellte Corona-Warn-App zeigt an, wenn die Möglichkeit besteht, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben. In der letzten Woche erschien die Anwendung in elf europäischen Ländern in den jeweiligen App- und Play-Stores, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Twitter mitteilte. Dreizehn Millionen Mal haben Menschen in Deutschland die Corona-Warn-App heruntergeladen. Dies entspricht 15,85 % der Bevölkerung in Deutschland. Nach Angaben des Gesundheitsministers Jens Spahn wurde die offizielle deutsche Corona-Warn-App damit öfter heruntergeladen als die Corona-Apps aller anderen EU-Staaten zusammen. Forscher der Universität Oxford hatten berechnet, dass eine Beteiligungsquote von 60 Prozent benötigt wird, wenn eine App im Kampf gegen Covid-19 alleine steht.

Was die App tut

Die Anwendung zeichnet mit Bluetooth-Technologie auf, wann und wie lange sich jemand in der Nähe eines anderen Smartphone-Nutzers aufgehalten hat, der ebenfalls die App aktiviert hat. Wird jemand positiv auf das Coronavirus getestet, kann er über die App anonym die Nutzer warnen, mit denen er Kontakt hatte. Die App kann damit den Zweck erfüllen, für den sie geschaffen wurde: Dabei helfen, Infektionsketten schneller und präziser zu unterbrechen.

Die Corona App: Das ultimative Stalking Tool für den Staat?

Bereits unmittelbar nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass eine derartige App entwickelt wird, hagelte es Kritik von Datenschützern. Die Gefahr des Missbrauchs einer solchen Technologie liegen auf der Hand: Der Staat wüsste plötzlich, wann Sie mit wem wo Kontakt hatten. Detaillierte Bewegungsprofile hätten einfach erstellt werden können. Die App wüsste sogar, wenn Sie in der Fußgängerzone länger als üblich vor dem Schaufenster des italienischen Unterwäscheherstellers stehen würden, an dem Sie sonst immer ganz schnell vorbeigehen. Oder eben, dass Sie eine Veranstaltung der Opposition besucht haben - und mit wem.

Gerademal zwei Jahre nachdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, sollte also im Rahmen der allgemeinen Corona-Hysterie - die ohnehin von vielen fragwürdigen Grundrechtseingriffen geprägt war - der gläserne Bürger doch bitte nun auch noch das letzte Stück persönlicher Freiheit aufgeben. Sie haben doch nichts zu verbergen?! Doch es kam anders:

Warum, das lesen Sie auf Seite 2