Die Bitcoin Blase

03.02.2021

Markus Richert, CFP® und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln / Foto: © Portfolio Concept

Das neue Jahr startet spektakulär. Bereits am 8. Januar erreichte die Kryptowährung Bitcoin ihr bisheriges Rekordhoch bei 41.942 Dollar. Anfang des Jahres 2020 lag der Bitcoin noch bei 7.200 Dollar. Bereits im November wurde der bisherige Höchststand von 2017 bei fast 20.000 Dollar erreicht, ab da gab es kein Halten mehr. Auf einmal war die Kryprowährung wieder in aller Munde.

Gestartet mit einem ersten Kurs war die Kryptowährung im Jahr 2010. Der erste Wechselkurs für Bitcoin lag bei 0,08 Cent (= 0,0008 US-Dollar). Man hätte nach dieser Kalkulation mit einem Dollar ungefähr 1310 Bitcoins kaufen können. Rückblickend ein gutes Geschäft. Sofern man sein Passwort nicht vergisst. Dem deutschen Programmierer Stefan Thomas ist leider genau das passiert. Der Verlust des Passwortes verwehrte ihm den Zugang zu 7.002 Bitcoins. Diese wären beim bisherigen Höchststand immerhin rund 300 Millionen Dollar wert gewesen.

Die BaFin warnt

Ähnliche Geschichten gab es auch 2017 beim letzten Hype um das sagenumwogende Digitalgeld. Vergessene Passwörter scheinen ein häufiges Problem bei Kryprowährungen zu sein. Beobachter gehen davon aus, dass von den derzeit 18,5 Millionen Bitcoins rund 20 Prozent in vergessenen oder nicht zugänglichen Wallets liegen. Immerhin ein Wert von etwa 140 Milliarden Dollar. Bei anderen, nicht so populären Kryptowährungen mag der Anteil sogar noch höher liegen. Trotz solcher Geschichten steigt das Anlegerinteresse immer wieder sprunghaft.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, sah sich daher auch genötigt vor dem Handel mit Kryptowährungen zu warnen. Am 13. Januar gab das Amt folgende Warnung heraus: „Sie sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen.[…] Bei allen diesen Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kapitalverluste erleiden. Auch ein Totalverlust ist möglich.“

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