Darf das Auto als Unfallzeuge "aussagen"?

19.09.2019

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Ein Auto besteht heute längst aus mehr als bloß Karosserie und Rädern. Stattdessen ist darin eine Vielzahl intelligenter Technik verbaut. Aber in wie weit darf diese für die Aufklärung bei Unfällen genutzt werden? Eine schwierige Frage, mit der sich heute der 7. Allianz Autotag beschäftigte.

Bereits seit vielen Jahren ist ABS Standard im Auto. Die Folge: Sichtbare Spuren wie Brems-, Blockier- oder Driftspuren sind am Unfallort immer schwerer zu finden. Moderne Autos verfügen über eine Vielzahl weiterer Assistenzsysteme, die die vor einem Unfall aktiv sein und den Unfallblauf maßgeblich beeinflussen können. Deshalb werden die Analyse und Aufklärung von Unfällen mit den herkömmlichen Methoden mit zunehmender Automatisierung von Funktionen immer schwieriger. Für die Unfallrekonstruktion muss in Zukunft für Halter, Versicherungen, Behörden und Sachverständige transparent sein, welche digitalen Unfallspuren zur Aufklärung zur Verfügung stehen. Hierzu gehört u.a. die Information darüber, in welchen Fahrzeugmodellen welche Daten aufgezeichnet werden und wie und ob diese auslesbar sind. In den USA existiert bereits seit dem Jahr 2006 ein Mindeststandard für die Datenaufzeichnung in Fahrzeugen, in der EU fehlt bislang eine entsprechende Regelung.

Wie die digitale Unfallaufklärung in Zukunft vonstattengehen soll, damit beschäftigten sich heute in Ismaning Experten der Allianz auf dem 7. Allianz Autotag. Hierbei ging es auch um die zukünftigen Anforderungen an standardisierte Datenspeicher und den fairen Zugang zu diesen Informationen. „Rechtssicherheit sowie Verbraucher- und Opferschutz können nur gewährleistet werden, wenn sich auch bei hochautomatisierten  Fahrzeugen Hergang und Ursachen von Unfällen schnell und umfassend aufklären lassen“, erklärte Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, auf der Veranstaltung. „Es muss künftig möglich sein zu klären, ob der Mensch oder das Auto den Unfall verursacht hat."

Warum bei den Unfallfolgen unterschieden werden muss und welche Forderungen die Allianz erhebt, lesen Sie auf Seite 2