Check24- HUK Coburg: 1:1

06.05.2019

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Die Kfz-Versicherung zählt zu den Versicherungsarten, die häufig über Internetvergleichsportale gewechselt werden. Aber nicht jeder Versicherer macht dabei mit. HUK Coburg hat deshalb nun einen juristischen Sieg gegen Check24 erreicht. Das Vergleichsportal muss sich nun umstellen.

Mit über 12 Mio. Fahrzeugen ist die HUK Coburg Deutschlands größter Kfz-Versicherer und kann es sich damit auch leisten, einen wichtigen Vertriebsweg auszuschließen: Check24. Als Begründung für die verweigerte Zusammenarbeit führt der Versicherer an, dass der Vertrieb über das Portal zu teuer sei. Dennoch führt Check24 die Tarife der HUK auf ihrem Vergleichsportal auf. Diese sind aber mit dem Hinweis versehen, dass Preisberechnung und Vertragsabschluss über die Webseite nicht möglich seien. Gegen diese Praxis zog die HUK Coburg vor das Landgericht Köln – und verlor (finanzwelt berichtete). Die Oberfranken gaben sich mit dem Urteil aber nicht zufrieden und bekamen in zweiter Instanz nun recht. So entschied nun das OLG Köln, dass zwar Produktvergleiche grundsätzlich zulässig seien. Das gelte jedoch nicht für reine Preisvergleiche, bei denen nicht alle Preise angeben sind. „Entgegen der Ansicht der Beklagten“ - das ist Check24 - „ist vorliegend von einem reinen Preisvergleich auszugehen (…)“, heißt es in dem Urteil.

Aufgrund der Entscheidung möchte Check24 nun seinen Online-Auftritt ändern. So will das Unternehmen die Darstellung im Kfz-Vergleich so überarbeiten, dass auch weiterhin die HUK-Tarife angezeigt werden können. Ob HUK Coburg sich mit der Neugestaltung zufrieden gibt, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Es ist also nicht auszuschließen, dass das letzte Wort in dem Streit noch nicht gesprochen ist. (ahu)