Versicherer müssen sich Vergleichsportalen stellen

22.10.2018

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Knapp 12 Mio. Autos sind derzeit bei der HUK Coburg versichert – und ist damit größter KFZ-Versicherer Deutschlands. Trotzdem wollte der Versicherer seine Tarife nicht über Check24 verkaufen lassen – wurde jetzt aber dazu verurteilt, dies zu zuzulassen.

Check24 strebt eine möglichst vollständige Marktabdeckung und will deshalb auch Tarife mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen von Anbietern anzeigen, die nicht mit dem Vergleichsportal kooperieren und die technischen Mittel zur Verfügung stellen, um ihre Tarife in Echtzeit zu vergleichen. Huk-Coburg wollte sich allerdings dem Vergleich nicht stellen und als Marke zudem nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich auftauchen, weshalb der Versicherer Klage gegen Check24 einreichte. Der Versicherer klagte konkret dagegen, dass Check24 die eigenen Kfz-Versicherungen auch mit ausweist, ohne jedoch die Preise der Tarife zu listen. Das Landgericht Köln entschied nun, dass Versicherer Vergleichsportalen nicht untersagen dürften, die eigenen Produkte anzubieten.

Als Begründung der verweigerten Zusammenarbeit gibt Huk-Coburg an, dass Check24 mit seinem Werbeversprechen, immer den günstigsten Preis für die Versicherten zu finden, ein aggressives Geschäftsgebaren an den Tag lege. Zudem würden Vergleichsportale, da sie bei jedem Abschluss eine Provision kassieren, die bei den Kundenbeiträgen mitfinanziert werden, die Autoversicherung im Branchenschnitt teurer machen. (ahu)