Wann kommt die FinVermV?

07.03.2019

Finanzanlagenvermittler müssen sich bezüglich der neuen FinVermV weiterhin in Geduld üben / Foto: © gpointstudio - stock.adobe.com

Das steht bislang noch in den Sternen. Es fehlt noch die Zustimmung einer Parlamentskammer. Wesentlich mehr Bewegung kommt wohl die Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin.

Dass es bei der öffentlichen Hand etwas länger dauern kann ist ja nichts Ungewöhnliches. Diese Erfahrung machen derzeit auch die Finanzanlagenvermittler, die immer noch nicht wissen, wie die neue FinVermV konkret ausgestaltet sein wird. Und diese Warten wird noch weiter gehen: Die Neufassung der Richtlinie muss noch durch den Bundesrat angenommen werden. Allerdings steht diese bei der nächsten Sitzung der Kammer am nächsten Freitag nicht auf der Tagesordnung.

Für die 34f-Vermittler bleibt die Gesetzeslage damit weiterhin nicht klar geregelt. Es gilt zwar als unwahrscheinlich, dass sich zentrale inhaltliche Punkte noch ändern werden. Dennoch bleibt die Unsicherheit bestehen, ob es zu Übergangsfristen kommen wird und wann die Umsetzung für den Vertrieb konkret in Kraft tritt. Ein entscheidender Knackpunkt ist vor allem die geforderte Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche (Taping). Hier halten viele Marktteilnehmer eine Übergangsfrist für unabdingbar, da Vermittler eine gewisse Zeit bräuchten, das Taping organisatorische und technisch umzusetzen.

Bald unter BaFin-Aufsicht?

Deutlich schneller geht es wohl mit der umstrittenen Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin. So strebt die Bundesregierung an, dass dies bald erfolgen soll, wie aus einer kleinen Anfrage der FDP hervorgeht. Als Grund für die Übertragung der Aufsicht wird angeführt, dass die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II die das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht deutlich komplexer mache und nur die BaFin eine einheitliche und qualitativ hochwertige Aufsicht herstellen könne. Für die Finanzanlagenvermittler bedeutet die neue Aufsicht auch eine zusätzliche finanzielle Belastung. So müssen diese die BaFin dafür sogar noch bezahlen, dass sie beaufsichtigt werden. (ahu)