Zukunftssicher aufgestellt mit dem Konzept der offenen Deckung

25.08.2023

Andreas Pilz, Mitarbeiter für Grundsatzfragen VH der R+V Versicherung

Die R+V Versicherung gehört zu den großen deutschen Versicherern. Bei den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VH) ist sie eine der wenigen Risikoträger, die ihre Partner bereits seit Jahrzehnten mit vielfältigen Lösungen versorgt. Im Interview mit finanzwelt gibt Andreas Pilz, Mitarbeiter für Grundsatzfragen VH der R+V Versicherung, Einblicke in diesen speziellen Versicherungsbereich.

finanzwelt: Bei Vermögensschaden-Haftpflicht denken viele an die pflichtversicherten Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Für welche anderen Kundenzielgruppen kommt sie auch infrage?

Andreas Pilz» Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Freiberufler und Gewerbetreibende vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen. Für die angesprochenen Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht. Für sie bieten wir zahlreiche Spezialkonzepte an. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Berufsgruppen, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit einem hohen Vermögensschadenrisiko ausgesetzt sind. Für sie sieht der Gesetzgeber aber noch keine gesetzliche Versicherungspflicht vor. Zu dieser Berufsgruppe gehören Unternehmensberater, Werbeagenturen, Sachverständige oder auch freiberufliche Buchführungshelfer. Aber auch Energieberater, die bedingt durch die Energiewende zurzeit sehr gefragt sind, zählen dazu. Für die vielfältige und stetig wachsende Berufsgruppe der Nichtpflichtversicherten haben wir am Markt etablierte Deckungskonzepte. Wir bieten alleine im Universalgeschäft Deckungskonzepte für mehr als 80 verschiedene Berufe ohne gesetzliche Versicherungspflicht an.

finanzwelt: Für Berufsgruppen wie Unternehmensberater, Sachverständige oder Insolvenzverwalter besteht noch keine gesetzliche Versicherungspflicht. Gleichwohl merkten Sie an, dass bei Ausübung dieser Tätigkeiten hohe Vermögensschäden drohen. Denken Sie, dass es ein Umdenken beim Gesetzgeber geben wird?

Pilz» Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Versicherer und Makler müssen entsprechende Gesetzesvorhaben allerdings jederzeit im Blick haben. Nach den Wohnimmobilienverwaltern 2018 gilt nun auch seit dem 1. Januar 2023 gesetzliche Versicherungspflicht für berufliche Betreuer. Daher haben wir bereits 2022 unser Deckungskonzept unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umgestellt. Dabei geht unser Deckungskonzept über den gesetzlichen Mindestumfang hinaus. Generell müssen in der Produktentwicklung bzw. dem Underwriting u. a. politische, rechtliche und technische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeitsfelder der einzelnen Berufsgruppen beobachtet werden.

In diesem Zusammenhang ist das in diesem Jahr in Kraft getretene „Hinweisgeberschutzgesetz“ erwähnenswert. Das Gesetz soll für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Whistleblower) sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sorgen. Für die Meldung von Verstößen sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Berufsgruppen aus der Zielgruppe der Vermögensschaden-Haftpflicht sind betroffen, wenn es um die Einrichtung sowie den Betrieb einer internen Meldestelle geht. Auf derartige Entwicklungen sind unsere Deckungskonzepte vorbereitet. Um zukünftige Trends und damit auch sich verändernde oder neue Risiken bei den einzelnen Berufsbildern rechtzeitig zu erkennen, ist es daher hilfreich, gut vernetzt und in entsprechenden GDV-Gremien vertreten zu sein.

finanzwelt: Sie bieten bereits im Universalgeschäft Deckungskonzepte für mehr als 80 verschiedene Berufe an, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Wie werden Sie den jeweiligen Deckungskonzepten bei der Vielzahl der Berufe und den Besonderheiten der einzelnen Berufe gerecht?

Pilz» Sich verändernde Berufsbilder stellten für die Erstellung von zeitgemäßen Versicherungsbedingungen lange Zeit eine Herausforderung dar. Wir haben diese Problematik gelöst, indem wir unseren Bedingungen das Konzept der offenen Deckung zugrunde gelegt haben. Für die Beantragung nennt uns der Kunde lediglich seine Berufsbezeichnung. Vereinfacht gesagt: Versichert sind dann alle Tätigkeiten des Kunden, die typischerweise mit seinem Beruf zu tun haben. Es gibt allerdings auch Ausschlüsse – zur Abgrenzung des Leistungsversprechens. Durch das Konzept der offenen Deckung erhält der Kunde einen zukunftssicheren Versicherungsschutz, der haftungsarm für Vermittler ist. Ändert ein Kunde seine Tätigkeit komplett, unterstützt die integrierte Vorsorgeversicherung ihn bei der Aufnahme der neuen Tätigkeit. Mit der offenen Deckung und der integrierten Vorsorgeversicherung begleiten wir unsere Kunden bei ihrer Transformation und lassen sie nicht starr im Status quo verharren.

» Wir bieten alleine im Universalgeschäft Deckungskonzepte für mehr als 80

verschiedene Berufe ohne gesetzliche Versicherungspflicht an. «

finanzwelt: Wie unterstützen Sie Ihre Partner noch in der Risikoanalyse und Angebotsfindung für deren Kunden?

Pilz» Mit unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Makler und andere freie Vermittler rund um unsere Vermögensschaden-Haftpflichtprodukte. Wir holen unsere Partner da ab, wo sie stehen. Manche sind bereits Experten, andere finden Fachunterstützung bei unseren Maklerbetreuern und Direktionsbevollmächtigten oder im Maklerportal, um ihre Kunden bedarfsgerecht zu beraten. Lösungen bieten wir vom Universalgeschäft bis zum Exotenrisiko an. Wichtig sind uns dabei Gespräche auf Augenhöhe. Kommt ein Abschluss einmal nicht zustande, so ist ein zukünftiger nicht ausgeschlossen.

finanzwelt: Was erwartet Ihre Partner an Fachinformationen im Maklerportal noch? Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?

Pilz» Im Maklerportal finden sich neben Fachinformationen, Vertriebsunterstützung und Antragsunterlagen auch individuelle Online-Seminare sowie Webinar-Angebote. Unser Newsletter sorgt für aktuelle Nachrichten nach Anmeldung im Maklerportal. Last but not least helfen unsere Maklerbetreuer und die Direktionsbevollmächtigten stets mit Fachinformationen zu den Sparten weiter. Ein Blick ins Maklerportal lohnt sich also. (fw)

Mehr Informationen zum Thema Vermögensschaden-Haftpflicht finden Sie unter: makler.ruv.de/vsh