Wirth Rechtsanwälte kooperiert mit Prozessfinanzierer

08.05.2020

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Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge und häufig auch eine Geldfrage. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte will Unternehmen unterstützen, die ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung durchsetzen wollen und arbeitet dazu mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen.

Mit der Corona-Krise geraten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Inzwischen lehnen jedoch viele Versicherer die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel sind oder drohen mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle. „Besonders bei den Vergleichsangeboten ist Vorsicht geboten: Einige Angebote sehen sehr weitgehende Abfindungsregelungen vor, mit denen auch alle zukünftigen Versicherungsfälle wegen SARS Cov-2 ausgeschlossen werden sollen. Ebenso wenig sollten sich Versicherungsnehmer von teilweise recht unverhohlenen Kündigungsandrohungen beeindrucken lassen, weil in vielen Fällen eine solche Kündigung nicht möglich ist“, erklärt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen Mitgliedern ebenfalls bereits empfohlen, ihre Ansprüche zu wahren. Es wird geschädigten Unternehmen dringend geraten, die Ablehnungen oder auch vermeintliche Kulanzangebote der Versicherer fachkundig prüfen zu lassen.

Um geschädigten Unternehmen zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen, arbeitet die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte mit dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway AG zusammen. So können geschädigte Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Geschäftsausfälle erlitten haben, ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei bei Omni Bridgeway kostenfrei prüfen lassen. Wenn die Prüfung erfolgreich war, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten.

„Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Konstellationen sehen wir erhebliche Aussichten auf Erfolg für viele betroffene Gewerbetreibende. Daher unterstützen wir gern Unternehmer und Unternehmerinnen, wenn es jetzt um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer geht, die sich – aus unserer Sicht unberechtigt – weigern, vereinbarte Leistungen bei coronabedingter Betriebsschließung zu erbringen“, erklärt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG. (ahu)