Weitere Überbrückungshilfe verfügbar

12.01.2022

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Die Bundesregierung stellt Unternehmen mit der Überbrückungshilfe IV weitere finanzielle Unterstützung für die Corona-Pandemie zur Verfügung. Insgesamt stehen dafür Fördermittel in Höhe von 54,5 Mio. Euro bereit. Seit dem 07. Januar können entsprechende Anträge über die bekannte Online-Plattform für den Förderungszeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen sind, erneut Unterstützung. Die Anträge sind wie gehabt über prüfende Dritte, wie z.B. Steuerberater, einzureichen. Die Förderbedingungen der vorherigen Überbrückungshilfen bleiben weitgehend erhalten. Dementsprechend baut die neue Hilfe auf das Vorläuferprogramm Überbrückungshilfe III Plus auf, die Programmbedingungen sind fast deckungsgleich. Alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % sind antragsberechtigt. Bei Bewilligung sind Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat möglich. Die genauen Bedingungen der Förderung und alle Neuerungen stehen in den FAQ auf der Online-Plattform zur Verfügung. Die Bundesregierung rechnet, je nach Verlauf der Pandemie, mit bis zu 100.000 Unternehmen oder mehr, die die Hilfe beantragen könnten.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV gibt es auch die Neustarthilfe 2022. Wie die vorherige Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus richtet sie sich an Soloselbstständige, für die die Überbrückungshilfe aufgrund zu geringer Fixkosten nicht greift. Pro Monat ist dabei eine Förderung von 1.500 Euro an direkten Zuschüssen möglich, ebenfalls für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022. Neben Soloselbstständigen, können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen und Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften antragsberechtigt sein. Die Antragsstellung zur Neustarthilfe soll noch im Januar 2022 möglich sein. Die Antragsbearbeitung und -bewilligung beider Förderungen liegt wie bisher bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer. (lb)