Steigende Beliebtheit

07.09.2014

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Die Bundesbürger fürchten sich zwar vor Pflegebedürftigkeit – doch private Vorsorge dagegen treffen nur die wenigsten. Um ihnen das Thema dennoch näherzubringen, bieten mittlerweile viele Versicherer Pflegeoptionen zu Rente-, BU- oder Unfalltarifen an. Oder sie entwickeln Kombinationen aus Pflege-Bahr und ergänzender Pflegevorsorge.

Die bislang eher magere Erfolgsbilanz im Vertrieb privater Pflegezusatzpolicen wollen immer mehr Versicherer mit Kombinationsprodukten aufpeppen. Das Schlagwort heißt Cross-Over – die Absicherung des Pflegerisikos steht nicht mehr im Mittelpunkt der Maklerberatung, sondern findet Einlass durch die Hintertür. Der Phantasie der Produktgestalter sind dabei kaum Grenzen gesetzt: So wird beispielsweise eine vollwertige Zusatzabsicherung in Kombination mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr angeboten. Die Deutsche Familienversicherung (DFV) etwa kombiniert ihre „DFV-FörderPflege" mit ihrer „DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung". Hieraus ergeben sich wichtige Leistungsvorteile: der Wegfall der fünfjährigen Wartezeit, die Beitragsbefreiung im Leistungsfall bereits ab Pflegestufe 0 sowie bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Die Ergänzungsdeckung beinhaltet die Möglichkeit der Leistungsdynamisierung und darüber hinaus auch besondere Demenzleistungen, wie zum Beispiel die Verdoppelung der Leistung bei Demenz in den Pflegestufen I – III. Markus Hierl, Leiter Partnervertrieb bei der DFV, berichtet von einer großen Akzeptanz der Kunden: „Unsere Erfahrung ist, dass 80 % derjenigen, die unseren Pflege-Bahr-Tarif abgeschlossen haben, sich auch für den darauf fein abgestimmten Ergänzungstarif entscheiden." Es ist ein in der Tat vielversprechender Verkaufsansatz, macht sich der Absatz des Anfang 2013 eingeführten Förderprodukts – trotz aller viel diskutierten Schwächen – mittlerweile auf den Weg Richtung eine Million Policen. Offenbar sind die Bundesbürger der Ansicht, dieses Angebot müsse unbedingt gut sein, weil ja der Staat es mit 5 Euro im Monat fördert. Solches Hoheitsbewusstsein mag durchaus den Vermittlern in die Karten spielen. Es geht aber auch noch anders.

Kombiprodukte – ihre Vorteile und ihre Risiken.

Pflegevorsorge wird als zusätzliche Option oder fester Vertragsbestandteil in private Rentenversicherungen der dritten Schicht, in Rürup- und Riester-Verträge, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen eingebaut. Selbst in der betrieblichen Altersversorgung gibt es heute Tarife mit zusätzlicher Pflegeoption.

bAV-Kombis bergen ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko – und zwar für Arbeitgeber wie Vermittler gleichermaßen. Letztlich könnte es sich um tickende Zeitbomben handeln, die allen Beteiligten buchstäblich um die Ohren fliegen, sobald eine Betriebsprüfung des Finanzamtes ins Haus kommt. Denn die derzeitige Rechtslage lässt keinen Zweifel zu. Zwar können hiernach biometrische Absicherungen in bAV- Verträge eingeschlossen werden. Um welche es sich dabei handelt, hat der Gesetzgeber allerdings klar und eindeutig formuliert: das Alter, der Tod und die Invalidität – nicht aber der Pflegefall. Damit steht die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung für den Beitragsteil zur Pflegevorsorge auf dem Spiel, die entsprechenden Beiträge müssen in diesem Fall nachentrichtet werden: der Arbeitgeberanteil für die gesamte Laufzeit dieses bAV-Vertrages und vom Arbeitnehmeranteil die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die letzten drei Monate. Jeder betroffene Unternehmer wird dann natürlich hinterfragen, ob sein Makler ihn richtig beraten hat und möglicherweise Regressforderungen stellen.

Ein Problem lauert auch in der Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegezusatz. Darauf hat zumindest der Bund der Versicherten aufmerksam gemacht. Im Fokus der Kritik stehen so genannte „verbundene" Versicherungen, bei denen die beiden Vorsorgeziele in einer Police und mit einem gemeinsamen Bedingungswerk miteinander verknüpft werden. Im Gegensatz hierzu könnten „gebündelte" Policen, ebenfalls über einen Antrag abgeschlossen, getrennt voneinander gekündigt oder weitergeführt werden. Ohnehin sollten Makler prüfen, ob im Ernstfall auch in der Pflegestufe I geleistet und ob nur eine Rente gezahlt werde, wenn ein Leistungsfall gleichzeitig wegen BU und Pflegebedürftigkeit eintrete. Die Gothaer versichert Pflegebedürftigkeit nicht nur in ihren noch relativ neuen Tarifen „MediP". Sie bieten umfangreichen und vor allem kombinierbaren Schutz für alle Stufen der Pflege. Dieses Risiko kann aber auch über den neuen Unfalltarif „Unfallrente-Plus" abgedeckt werden. Bei diesem kompakten Paket sind unterschiedlichste Lebenssituationen kombiniert: beim Verlust von körperlichen Grundfähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Hören, Gehen oder Sprechen eine Grundfähigkeitsrente; bei unumkehrbarer Schädigung von Organen etwa durch Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen eine Organrente; bei einer Krebserkrankung ab Stadium oder Grad 2 eine Krebsrente; ab einem Invaliditätsgrad von 50 % nach einem Unfall eine Unfallrente – und eben bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe I eine Pflegerente. Und zwar gleichgültig, ob der Pflegebedürftigkeit ein Unfall oder eine Krankheit vorhergeht.

Dass sich die Verknüpfung aus privater Rentenversicherung und Pflegezusatz in einer Kombipolice auch rein rechnerisch lohnen kann, hat erst vor wenigen Monaten das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) aufgezeigt. Es hatte ein solches Paket mit zwei getrennten Angeboten – jeweils eines Versicherers – miteinander verglichen. „Bei längeren Laufzeiten bis zum Pflegeeintritt fahren Versicherungsnehmer mit der (Kombination, d. Red.) in der Regel besser", urteilte danach IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. Das Institut hatte für die einzelnen Vergleiche verschiedene Berechnungsszenarien mit unterschiedlichen Eintritts- und Leistungszeitpunkten durchgeführt. Und es zeigte sich: Schließt der Versicherungsnehmer den Pflegeschutz gesondert ab, so verringert sich zwar sowohl die garantierte als auch die mögliche Rentenzahlung um etwa 15 % pro Monat im Vergleich zur bloßen Rentenversicherung. Tritt allerdings der Pflegefall ein, ist eine Verdoppelung der Monatsrente möglich. Hierzu Prof. Hauer: „Das Pflegekombiprodukt ist in den meisten Fällen besser als die Verbindung aus einzelnen Tarifen. Lediglich bei sehr kurzen Laufzeiten bis zum Zeitpunkt des Pflegefalleintritts ist nach unseren Berechnungen der Abschluss einer Verknüpfung aus Rentenversicherung und eigenständiger Pflegetagegeldversicherung besser." (hwt)

Pflegekombiprodukte - Sonderheft Pflege 2014