So hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf

23.06.2021

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Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel die teuerste Finanzentscheidung, die Verbraucher tätigen. Zu den Kosten für das Objekt selbst kommen noch Kaufnebenkosten hinzu, die ebenfalls alles andere als ein Pappenstiel sind. Die Experten des Immobilienmakler Unternehmens VON POLL IMMOBILIEN klären über die Höhe der Kaufnebenkosten auf.

Die Kaufnebenkosten setzen sich aus Grundbuchgebühren, der Grunderwerbssteuer und – wenn in Immobilienmakler beauftragt wurde – den Maklerkosten zusammen. „Damit der Kaufvertrag für eine Immobilie in Deutschland rechtskräftig wird, muss dieser von einem Notar beurkundet werden. Neben der Beurkundung des Kaufvertrags kümmert sich der Notar außerdem um die Eintragung des neuen Käufers in das Grundbuch sowie um die Überwachung und Löschung eventueller Grundstücksbelastungen im Grundbuch“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. Die Gebühren für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Käufer sollten für den Notar und die Grundbucheintragung etwa 1 bis 2 % des Kaufpreises einkalkulieren. Ein wesentlicher Faktor für die konkrete Höhe der beim Immobilienkauf anfallenden Nebenkosten ist der Ort des Immobilienerwerbs. So variieren die Kaufnebenkosten je nach Bundesland zwischen 8 und 14 % des Kaufpreises. Ein wesentlicher Faktor für die Unterschiede ist die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des beurkundeten Kaufpreises beträgt. Den Grunderwerbssteuerbescheid erhält der Käufer nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Unterschiedlich hoch fallen die Kosten für Makler aus, denn die Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgeschrieben. „Seit Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an nichtgewerbliche Käufer ist es in den meisten Fällen üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage zu gleichen Maßen teilen“, so Daniel Ritter. „Mit dem fairen Halbteilungsprinzip wird deutlicher herausgestellt, dass im Regelfall beide Parteien von der Maklerdienstleistung profitieren. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke. Hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien weiterhin individuell vereinbart werden. Fällig wird die Maklerprovision gewöhnlich bei Abschluss des Kaufvertrages.“

Egal wie hoch die Kosten konkret sind, sie sollten in jedem Fall in die Finanzierung eingerechnet werden. So müssen diese im Regelfall vom Eigenkapital finanziert werden, eine Vollfinanzierung durch die Bank („110 %-Finanzierung“) ist eher die Ausnahme. Mit Hilfe des VON POLL FINANCE Nebenkostenrechners können sich Immobilienkäufer bereits einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. Zudem sollten die Käufer nicht vergessen, dass auch nach dem Kaufabschluss noch Kosten hinzukommen, bspw. für Umzug, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, größere Einrichtungsgegenstände wie Kücheneinbauten und Sanitäranlagen sowie gegebenenfalls Erschließungskosten.

Nicht nur beim Wohnungskauf, auch bei der Wohnungsmiete fallen Nebenkosten an. Welche davon private Vermieter umlegen dürfen, erfahren Sie hier. (ahu)