„Notare beim Teilverkauf stärker in der Pflicht“

10.06.2022

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Notare und ihre Kammern stehen bei der Beurkundung von Immobilien-Teilverkäufen stärker in der Pflicht, einseitige Verträge zu verhindern. Diese und weitere Forderungen erhob Otto Kiebler, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der HausplusRente GmbH, in einem Fachgespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).

Auch Kieblers Unternehmen bietet Lösungen an, wie Immobilienbesitzer gebundenes Kapital für ihre Ruhestandsplanung auslösen und nutzen können. Er sieht jedoch die zugrundeliegenden Verträge bei vielen Teilverkäufen aktuell zumindest in Teilen als rechtlich problematisch. Bei solchen Teilverkäufen geben Eigentümer zwischen zehn bis maximal 50 % ihres Hauses an einen Aufkäufer ab. Dafür erhalten sie eine einmalige Kapitalleistung und zahlen dann ein Entgelt für die weitere Nutzung ihrer Immobilie. Problematisch findet Kiebler dabei beispielsweise die notariellen Vollmachten, die Eigentümer mit den Teilverkaufsverträgen erteilen müssen. Dazu gebe es höchstrichterliche Urteile, die solche Vollmachten auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten beschränken. „Die Immobilienbesitzer müssen dem Teilkäufer aber eine notarielle Vollmacht für den späteren Verkauf der Immobilie erteilen, mit einer Laufzeit von zehn, 15 oder 20 Jahren“, erklärt Kiebler.

Einheitliche Standards nötig

Die Verteilung der Kosten für eine spätere energetische Sanierung stuft er ebenfalls als problematisch ein. Diese belasten bei vielen der Verträge einseitig die Immobilieneigentümer. Sie besitzen zwar nur noch maximal die Hälfte ihres Eigenheims, tragen die gesamten Kosten, z.B. für einen Austausch der Heizung nach neuen energetischen Standards, jedoch alleine. „Auf die Brisanz der künftigen Sanierungskosten bei Teilverkäufen oder bei der Verrentung von Immobilien hat das DIA bereits mehrfach aufmerksam gemacht“, kommentiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Er findet, dass, falls die Branche nicht über eine Selbstverpflichtung für faire Vereinbarungen sorgt, gegebenenfalls der Staat Mindeststandards vorgeben müsse. Zudem hält Morgenstern ein Protokoll über die Beratung vor einem Teilverkauf oder einer Verrentung für erforderlich. So sei belegbar, wie bisherige Eigentümer über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden seien. Das vollständige Fachgespräch zum Thema finden Sie auf der DIA-Website. (lb)