Nachhaltige Geldanlagen – Wunschdenken zwischen Theorie und Praxis

30.08.2022

Bernd Linke, Geschäftsführer der HOPPE VermögensBetreuung / Foto: © HOPPE VermögensBetreuung GmbH & Co. KG

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist heutzutage in aller Munde. Aber was bedeutet der Begriff eigentlich und was hat er mit der Geldanlage zu tun? Kann eine Geldanlage überhaupt nachhaltig sein?

Seit Ende der 1980er Jahre wird der Begriff Nachhaltigkeit quasi als Synonym für „umweltbewusstes Verhalten“ benutzt. Aber der dahinterliegende Gedanke ist schon sehr viel älter und geht vor allem noch sehr viel weiter. Bereits Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts hat man begonnen, über das Thema „Nachhaltigkeit“ nachzudenken und das eigene Handeln entsprechend zu hinterfragen. Mit Blick auf den steigenden industriellen Holzbedarf kam man zu der Erkenntnis, dass es langfristig erforderlich ist, nur so viel Holz zu schlagen, wie auch nachwächst.

Auch wenn dies damals ein rein ökonomischer und kein ökologischer Gedanke war, bedeutet das doch im übertragenen Sinn, dass die Menschen von den „Erträgen“ der Erde und nicht von der Substanz der Erde leben sollen. Wer jedoch Ende Juli die Nachrichten aufmerksam verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass wir den sogenannten „Earth Overshoot Day“ in diesem Jahr bereits am 28. Juli „gefeiert“ haben. Wir haben also schon Ende Juli so viele Ressourcen verbraucht, wie in einem ganzen Jahr nachwachsen.

Mehr als Klimaschutz

Wenn es beim Pariser Klimaabkommen 2015 lediglich darum ging, die menschengemachte globale Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber den vorindustriellen Werten zu begrenzen, wird spätestens beim Blick auf die von den UN im gleichen Jahr beschlossenen „17 globalen Nachhaltigkeitszielen“ (unter anderen Armut und Hunger bekämpfen, Gleichberechtigung, Zugang zu sauberem Wasser, Klimaschutz, Artenvielfalt, Bildung, Wirtschaftswachstum) klar, dass es sich bei dem Thema Nachhaltigkeit nicht nur um ökologische, sondern gleichwertig auch um soziale und ökonomische Belange dreht.

Seit dem 2. August dieses Jahres sind Anlageberater verpflichtet, die Anleger nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; kurz: „ESG“) zu befragen und entsprechend zu berücksichtigen. Wenn man diesen Bereichen dann noch prozentuale Bandbreiten oder sogar einzelne der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele zuordnen soll, werden die meisten Anleger überfordert sein. Für die Anlageberater ergibt sich bei der Produktauswahl das Problem, dass die Produktherausgeber oder Unternehmen die Zahlen bzgl. CO2-Ausstoß, Frauenquote etc. noch gar nicht veröffentlichen (können) – geschweige denn für die gesamte Lieferkette.

An dieser Stelle wird deutlich, dass zwischen dem theoretischen Wunschdenken und der realisierbaren Praxis eine große Lücke klafft.

Die richtigen Mittel

Wahrscheinlich nützt es wenig, wenn der einzelne Privatanleger ein paar Aktien eines „Öko-Unternehmens“ kauft, oder Aktien eines Unternehmens meidet, dass einen hohen CO₂-Ausstoß hat. Anders sieht aus, wenn sich Großanleger (Fonds) dieses Themas annehmen. Sie haben die Möglichkeit, auf den Hauptversammlungen Verbesserungen in bestimmten Bereichen des Unternehmens einzufordern. Zudem wird es Druck auf Unternehmen ausüben, wenn öffentlich wird, dass ein Fonds Aktien verkauft, weil bestimmte ESG-Standards nicht eingehalten werden.

Wenn das Volumen also groß genug ist, kann Geld neben seinen drei Grundfunktionen (Tauschmittel, Recheneinheit und Wertspeicher) auch eine Lenkungsfunktion in Richtung Nachhaltigkeit ausüben.

Kolumne von Bernd Linke, Geschäftsführer der HOPPE VermögensBetreuung GmbH & Co. KG in Menden