Münchener Verein fördert Geringverdiener

25.09.2019

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Geringverdienern fällt es häufig schwer, eine ausreichende Altersvorsorge zu betreiben. Der Münchener Verein bietet speziell für diese Zielgruppe nun eine neues bAV-Produkt an. Davon sollen auch die Arbeitgeber profitieren.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet die Münchener Verein Versicherungsgruppe mit der neuen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine sinnvolle Alternative zur Gehaltershöhung an. Mithilfe des neuen Tarifs können Arbeitgeber Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür nach § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von 30 % über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.

„Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung auf Basis einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung“, erläutert Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Arbeitgeber sichern ihren Mitarbeitern damit eine lebenslange Rentenzahlung oder eine vollständige Kapitalauszahlung. Eine Kombination aus beidem ist auch möglich.“

Im Jahr sind Beiträge zwischen 240 und 480 Euro zu leisten, die zusätzlich zum bisherigen Einkommen gezahlt werden müssen. Dabei muss der Arbeitnehmer im 1. Arbeitsverhältnis stehen. Für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragszahlung maßgeblich. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter im Jahr 480 Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen lassen, sparen sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleicher Summe 168 Euro, unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung von 30 %  sowie der Steuererstattung aus Betriebsausgaben.

„Für beide Seiten ist das eine Win-win-Situation“, ergänzt Dr. Rainer Reitzler. „Arbeitgeber stehen Mitarbeitern mit geringem Einkommen mit der Deutschen FörderRente hilfreich zur Seite. Die Mitarbeiter profitieren, weil künftig Vorsorgeleistungen nicht mehr voll auf den Aufstockungsbetrag zur Grundsicherung angerechnet werden. Den Beziehern bleibt so mehr Geld von der Grundsicherung übrig, falls diese notwendig werden sollte.“

Die Vertragsgestaltung kann flexibel erfolgen. Das bezieht sich bspw. auf die Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre, eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine beitragsfreie Verlängerung bis hin zu einem Alter von maximal 85 Jahren. Auch eine Änderung des Portfolios unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr ist jederzeit möglich. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird zum Rentenbeginn frühestens mit Alter 62 ohne Gesundheitsprüfung wirksam. (ahu)