Motorradversicherung: Teil- oder Vollkasko?

03.04.2024

Foto: © littlewolf1989 - stock.adobe.com

„Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll. Hier sollten Versicherte auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls achten. Die Vollkaskoversicherung ist teuer und nur für kostspielige Maschinen empfehlenswert“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, beispielsweise, wenn man mit seinem Motorrad einen Unfall verursacht und eine andere Person dabei verletzt. Die Deckungssumme für diese Schäden sollte pauschal 100 Millionen Euro betragen.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung sichert unter anderem Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung oder Wildschäden ab. Versicherte sollten darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. „Nur unter dieser Voraussetzung leistet die Versicherung auch, wenn man sein Motorrad zum Beispiel trotz Sturmwarnung draußen abstellt und so einen Schaden riskiert. Andernfalls kann es passieren, dass die Teilkaskoversicherung nicht oder nur in geringem Umfang für den Schaden am Fahrzeug aufkommt“, sagt Boss.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst dieselben Leistungen wie der Teilkaskoschutz, greift darüber hinaus aber auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden am Motorrad. Jedoch fallen die Prämien aufgrund des Unfallrisikos von Motorradfahrer oft hoch aus und Versicherer haben teils strenge Annahmerichtlinien. Motorradfahrer sollten den Abschluss einer Vollkaskoversicherung daher gut abwägen. (mho)

Andere ThemenBdVMotorrad