Lichtstreif am Horizont

15.04.2021

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Die Reisebranche geht am Stock, die Liegen am Ballermann stehen verlassen und aufeinander getürmt in der Sonne, Seychellen und Karibik sind Traumziele im wahrsten Sinne des Wortes. Doch irgendwann wird es trotz der Corona-Pandemie weitergehen. Irgendwie zumindest. Dann gehört aber unbedingt ein zeitgemäßer Versicherungsschutz ins Gepäck.

Die Reisebürokette DER zieht Konsequenzen aus der Corona-Krise: 40 Filialen macht das Unternehmen insgesamt dicht, auch Arbeitsplätze werden abgebaut. Betroffen sind auch Marken wie DERTOUR, ITS oder Jahn Reisen. Die Corona-Pandemie trifft die Branche hart. Wir brauchen bald Lichtstreifen am Horizont, das hört man landauf, landab. Denn viele Reisebüros kämpfen ums Überleben. Wann und ob überhaupt in diesem Jahr Urlaub möglich sein wird, steht in den Sternen. Besonders gilt das für den Auslandsurlaub. Wer dennoch bucht, darf die Reisekrankenversicherung fürs Ausland nicht vergessen, so Dr. Marco Adelt, COO und CO-Gründer von CLARK: „Die Auslandsreisekrankenversicherung ist aufgrund der Corona-Pandemie noch wichtiger geworden als zuvor, was vor allem mit dem erhöhten Infektionsrisiko zusammenhängt. Infiziert man sich im Ausland mit dem Virus, besteht keine Möglichkeit, eine Leistungszusage der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, da diese nur im Inland einspringen würde. Offenbar agieren die Deutschen aber ohnehin vorsichtiger. So sagt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der HanseMerkur: „Im Zuge der Pandemie stellen wir tatsächlich ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis unserer Versicherten fest, nicht zuletzt bestätigt durch ein sehr positiv am Markt aufgenommenes Corona-Spezialprodukt.“ Erkrankungen, die im Zusammenhang mit einer Pandemie stünden, gehörten bei allen Reisekrankenversicherungstarifen der HanseMerkur grundsätzlich zum Leistungsumfang. Ein Ausschluss der Behandlung aufgrund einer COVID-19-Erkrankung erfolge daher nicht.

Ein beruhigendes Gefühl

Torsten Haase, Vorstand Vertrieb, Marketing & Operations ERGO Reiseversicherung, macht jedoch auch Mut: „Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung ist generell empfehlenswert, denn sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland sowie für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Auch die Stiftung Warentest spricht sich regelmäßig für den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung aus. Wir gehen davon aus, dass das Bewusstsein für Sicherheit auf Reisen bei vielen Verbrauchern durch die Corona-Pandemie steigt.“ Die Tatsache, im Notfall einen erfahrenen und verlässlichen Reiseschutz-Partner an der Seite zu haben, sei für den Kunden ein beruhigendes Gefühl. Die erhöhte Sensibilisierung für das Thema Sicherheit und die damit verbundenen Lösungen von Reiseversicherer und Touristikpartner seien ein wichtiger Faktor, der die Reisebuchungen nach den derzeitigen Beschränkungen wieder ankurbeln werde. Kunden, die eine Reise-Krankenversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen hätten, seien grundsätzlich abgesichert, wenn sie im Ausland an COVID-19 erkranken. Das gelte auch für Kunden, die zu touristischen Zwecken ins Ausland reisten, obwohl das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Reisewarnung aufgrund des COVID-19-Virus ausgesprochen habe. Die Reise-Krankenversicherung der ERGO Reiseversicherung übernehme die Kosten für die notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungen im Ausland. Die Notrufzentrale sei täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar. Dort erhielten Versicherte Hilfestellung, wenn sie zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus müssten. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale würden bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus helfen und kümmerten sich um die Kostenübernahmegarantie. Darüber hinaus sei der medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransport in der Reise-Krankenversicherung der ERGO enthalten. Dieser werde grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Wenn die Reisemediziner der ERGO Reiseversicherung in Abstimmung mit dem Patienten den Rücktransport für medizinisch sinnvoll erachteten, werde der Patient nach Hause gebracht und könne sich in einem heimischen Krankenhaus erholen. Vorausgesetzt der Patient sei transportfähig, organisiere und bezahle die ERGO Reiseversicherung den Rücktransport. (hdm)