„Keine Anerkennung für hohe Beratungsqualität“

08.12.2022

Frank Rottenbacher, Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Mitte November kündigte die Bundesregierung die Novellierung der Finanzanlagevermittlerverordnung (FinVermV) an. Damit greift die Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht zukünftig auch für § 34f GewO-Vermittler. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat zu den Änderungsplänen nun erneut Stellung bezogen.

Der AfW begrüßt grundsätzlich, dass der Fehler bezüglich ESG-Präferenzabfrage in der FinVermV behoben werden soll. Neben der Abfragepflicht sieht der Entwurf der Änderungen auch eine Aktualisierung von Detailregelungen der Verordnung rund um die Sachkundeprüfung vor. Der Verband bewertet dabei positiv, dass eine im Rahmen der § 34i GewO abgelegte praktische Prüfung dann auch bei der Sachkundeprüfung nach § 34f GewO anerkannt werden soll. Gleichzeitig kritisiert der AfW jedoch, dass der neu überarbeitete Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)“ mit der Sachkundeprüfung gleichgestellt werden soll. Dafür würde die Ausbildung zu wenig Kenntnisse im Bereich Finanzanlagen vermitteln.

„Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für 34f-Vermittler begrüßt der AfW. Was uns aber sehr irritiert ist die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass diese Abfrage durchschnittlich pro Kunde nur 6 Minuten dauern würde. Wir fragen uns, ob die Anforderungen und die Komplexität dieses Vorgangs der Bundesregierung wirklich bewusst sind. Zeit ist Geld und diese zusätzlichen Kosten sind ausschließlich von den Vermittlern zu tragen, die nun sogar von einem Provisionsverbot aus Brüssel bedroht werden. Das ist keine Anerkennung für die hohe Qualität der Beratungsleistung“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Bundesrat beschließt die Änderungen der FinVermV voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. Februar 2023, die Änderungen sollen anschließend zeitnah in Kraft treten.

Die vollständige Stellungnahme des AfW zur Anpassung der FinVermV finden Sie hier. (lb)