IVG: Jetzt bleibt nur noch das Schutzschirmverfahren

20.08.2013

Dr. Wolfgang Schäfers

Der Vorstand der IVG Immobilien AG hat beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Ziel ist nach Unternehmensangaben die „zügige nachhaltige Sanierung" in Eigenverwaltung.

(fw/kb) Der Antrag betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft des IVG Konzerns, die IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn. Sämtliche Tochtergesellschaften sowie alle Objektgesellschaften bleiben von dem Verfahren unberührt. Das operative Geschäft soll unverändert weiterlaufen. Der Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens wurde laut IVG unausweichlich, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten (SynLoan I/LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) nach mehreren Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames Sanierungskonzept verständigen konnten. Damit sei das Ziel, die Unterstützung aller Kapitalschichten zur Restrukturierung der Gesellschaft zu finden, nicht erreicht worden. Jetzt will der Vorstand die Gespräche mit den Gläubigern unter dem Schutzschirmverfahren weiter vorantreiben. „Trotz intensiver, wochenlanger Vermittlungs- und Verhandlungsbemühungen durch IVG konnten sich die einzelnen Gläubigergruppen leider auf keine einvernehmliche Lösung verständigen. Der Weg zu einer Einigung der Gläubiger und damit zu einer gesundeten IVG führt nunmehr über eine alternative Route - an unserem klaren Ziel ändert dies jedoch nichts", sagte Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Schäfers.

Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt. In dem Verfahren können sich Unternehmen in Abstimmung mit den Gläubigern durch einen Insolvenzplan restrukturieren und sanieren. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst.

IVG verwaltet nach eigenen Angaben an 19 Standorten mit rund 550 Mitarbeitern Assets in Höhe von 21,1 Milliarden Euro.

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