Ist der Abschluss mehrerer Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich und sinnvoll?

09.08.2024

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Neben der Anpassung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich oftmals die Frage, ob auch der Abschluss mehrerer Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich und sinnvoll ist. Der Versicherungsbedarf kann sich nämlich individuell durch die Veränderung von Lebensumständen auch Jahre nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern.

Mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen oder nur Leistungserhöhung?

Grundsätzlich ist der Abschluss mehrerer Berufsunfähigkeitsversicherungen rechtlich möglich und manchmal sogar auch geboten. Möchte man eine gründliche Gesundheitsüberprüfung des Versicherers bei der Beantragung einer hohen Rente umgehen und wünscht dennoch eine hohe Absicherung, so wird man um ein „Splittung“ nicht herumkommen.

Die Höhe des Versicherungsschutzes bzw. der vereinbarten Leistungen kann jedoch grundsätzlich auch innerhalb des Versicherungsvertrages erhöht werden, zum Beispiel über die Nutzung der vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantien. Dann kann die Erhöhung der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung meist auch ohne erneute Gesundheitsüberprüfung des Versicherten erfolgen. An die Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie können aber bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, die es im Einzelfall zu beachten gilt. Auch kann bei einem frühen Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die maximale Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ab einem gewissen Betrag nach Vereinbarung mit dem Versicherer erreicht werden. Dann kann der Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung, um den gewünschten Rentenbetrag zu erreichen, durchaus sinnvoll sein.

Welche Risiken und Pflichten bestehen bei dem Abschluss mehrerer Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Mit jedem neuen Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung findet auch eine erneute Gesundheitsüberprüfung statt. Im Zuge dessen kann natürlich die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bezüglich der Gesundheitsfragen auftreten (siehe auch: Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht Arglist sein (BGH)). Es gilt auch darauf zu achten, in jedem Fall das Bestehen der anderen Berufsunfähigkeitsversicherung dem neuen Versicherer anzuzeigen, wenn dieser danach fragt. Geschieht dies nicht, kann auch hierin eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gesehen werden (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.02.2010 – 7 U 276/07).

Übersicherung?

Neben der Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gilt es auch das Zusammenspiel der bereits bestehenden und neu abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten. Es gilt, dass die Rente insgesamt zum Einkommen passen muss. Im Zuge dessen müssen beide Berufsunfähigkeitsversicherungen (ggfs. aber auch Versorgungswerke etc.) in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Wird eine zu hohe Rente versichert, obwohl das Einkommen nicht passend ist, kann auch darin eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegen. Auch ist darauf zu achten, ob der Versicherer möglicherweise eine Höhenbegrenzung der Berufsunfähigkeitsrente in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen hat.

Hoher Aufwand bei mehreren Berufsunfähigkeitsversicherungen

Neben den Risiken bei der Antragstellung können sich auch bei Eintritt des Versicherungsfalls Probleme ergeben. Möchte der Versicherungsnehmer von mehreren Versicherern eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, bedeutete das auch mehre eigenständige Leistungsüberprüfungen. Die Versicherungen sind auch nicht wechselseitig an die jeweiligen Leistungsprüfungsergebnisse gebunden. Als Folge dessen müssen mehrere Antragsverfahren durchlaufen werden, was einen deutlich höheren Aufwand für den Versicherten bedeuten kann. In der Folge von Leistungsanerkenntnissen können auch mehrere Nachprüfungsverfahren durch die Versicherungen erfolgen.

Aber ist der Abschluss mehrerer Berufsunfähigkeitsversicherungen auch sinnvoll?

Soll lediglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erzielt werden, kann dies auch in der Regel mit dem bestehenden Vertrag erreicht werden. Über Nachversicherungsgarantien ist eine Leistungsanpassung grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung möglich, darüber hinaus häufig mit Gesundheitsprüfung. Bei mehreren Versicherungen ist der Aufwand in der Leistungsprüfung nicht zu unterschätzen. Auch können Versicherungen unterschiedlich entscheiden, was häufig unbefriedigend ist. Im Ergebnis gilt es dem Bedarf des Versicherten bestenfalls zu genügen und eine bestmögliche Absicherung zu empfehlen. Ob über einen oder mehrere Verträge, bestimmt der Bedarf des Kunden im Einzelfall.

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.