GDV begrüßt EU-Vorschlag zur EbAV-Richtlinie

07.04.2014

Jörg von Fürstenwerth

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-Richtlinie) veröffentlicht.

Sie sehen unter anderem erweiterte Informations- und Berichtspflichten für Versorgungsträger wie Pensionsfonds oder -kassen vor. Damit will die Kommission die Transparenz und die Sicherheit in der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen.

Der GDV hat die Vorschläge begrüßt. Inhaber einer betrieblichen Altersvorsorge müssten in die Lage versetzt werden, den Wert ihrer Altersversorgung sowie die Chancen und Risiken genau abschätzen zu können, so Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV. Gleichzeitig sollen sie sich darauf verlassen dürfen, dass die Versorgungsträger ihre Zusagen einhalten können, so von Fürstenwerth. Konkret sehen die Vorschläge den verpflichtenden Ausweis einer jährlichen Standmitteilung vor, strengere Anforderungen an die Berichterstattung sowie an das Risikomanagement und die Geschäftsorganisation (Governance) der Versorgungsträger. Eine vollständige Übertragung der Regeln für Versicherer auf EbAV-Einrichtungen sei jedoch nicht gerechtfertigt, betont von Fürstenwerth: „Die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung müssen bei der Regulierung berücksichtigt werden." Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit zur Leistungskürzung durch den Versorgungsträger oder eventuelle Nachschusspflichten des Arbeitgebers.

Printausgabe 02/2014