ESMA zeigt Flagge

18.03.2020

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Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat eine Meldepflicht für Leerverkaufspositionen in Höhe von 0,1 Prozent oder mehr beschlossen. Das beinhaltet alle Aktien, die an einem EU-Markt der EU notiert sind.

Die Regelung gilt seit Anfang dieser Woche und ist vorerst auf drei Monate begrenzt. Davor galt eine Meldeschwelle von 0,2 Prozent. Von dieser Regelung sind ausgenommen jene Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem Drittstaat außerhalb der Union liegt, sowie Market-Making- oder Stabilisierungsgeschäfte.

Mit diesem Schritt will die europäische Aufsicht eine Basis für mehr Transparenz schaffen, um schneller reagieren zu können, wenn die Stabilität der EU-Finanzmärkte möglicherweise in Gefahr ist. Bereits in der Vergangenheit hatte die Aufsicht mehr Transparenz eingefordert und einige Schritte in diese Stoßrichtung lanciert.

Das Originaldokument der Richtlinie erhalten Sie hier.(ah)