Die Krankenkasse wechselt Student und Studentin bei geänderten Lebensverhältnissen

11.01.2021

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In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2009 eine generelle Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dabei übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil der monatlichen Beiträge. Kinder sind in der Regel mit ihren Erziehungsberechtigten versichert. Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende noch bei ihren Eltern mitversichert werden.

Nach dem Abitur möchten viele junge Menschen einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Hierfür nehmen sie eine Beschäftigung auf, um für den täglichen Bedarf und ihre Hobbys ein regelmäßiges Einkommen zu verdienen. Arbeiten Studenten zu Beginn des Semesters, müssen sie sich dann selbst bei einer Krankenkasse versichern. Hier wurde eine Einkommensgrenze für das monatliche Einkommen festgelegt.

Ausnahmen bei der Versicherungspflicht kann es geben, wenn die Studierenden bereits verheiratet sind. In der Regel gilt dieser spezielle Tarif für Studenten bis zum 30. Lebensjahr. Unter besonderen Umständen kann diese Altersgrenze nach oben geändert werden.

In eine neue Krankenkasse wechseln Student und Studentin bei besseren Tarifen

Gerade Hier bieten die Versicherungen unterschiedliche Angebote an. Bevor die Krankenkasse gewechselt wird, sollten daher die Tarife sowie die Leistungen eingehend verglichen werden. Häufig kann ein niedriger Beitrag auch mit weniger Leistungen verbunden sein. Erst nach einer Überprüfung der Bedingungen sollte die Ummeldung erfolgen.

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