DIA fordert Regulierung für Immobilienverrentung

28.04.2022

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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge fordert „ein Mindestmaß gesetzlicher Regulierung“ für die Verrentung und den Teilverkauf von Immobilien. Mit dieser Forderung setzt sich das DIA für einheitliche Standards, besonders für die Eigentümer-Beratung ein.

Immobilienbesitzer geben für den Erhalt einer Rente oder Kapitalisierung ihre selbstgenutzte Immobilie ganz oder teilweise aus den Händen. Dieser Vorgang ist bisher kaum gesetzlich geregelt. Zumindest die Beratung und Aufklärung sollte laut DIA aber in einem Beratungsprotokoll nachvollziehbar festgehalten werden, da es sich dabei um einen rechtlichen Vorgang handelt. „Das Deutsche Institut für Altersvorsorge plädiert seit jeher für Eigenverantwortung der Bürger und ist gegen eine überbordende Regulierung der privaten Finanzangelegenheiten, aber bei der Immobilienverrentung besteht erkennbarer Bedarf an mehr Regulierung“, gibt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern zu bedenken. „Derzeit herrscht eine skurril anmutende Situation. Für den Abschluss eines Fondssparplans, in den monatlich 50 Euro eingezahlt werden, ist ein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Für die Verrentung einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro fordert der Gesetzgeber das nicht.“

Der Markt für Verrentungsmodelle und Teilverkäufe wächst stetig. Allerdings kritisiert der DIA, dass diese Angebote für interessierte Eigentümer kaum vergleichbar und wenig transparent seien. Vielen sei zudem oftmals gar nicht klar, welche Folgekosten noch entstehen könnten, z.B. durch Sanierungskosten. In einem ersten Schritt sollten unabhängige Checklisten für Immobilienbesitzer zur Verfügung stünden. Damit könnten sie alle relevanten Faktoren übersichtlich überprüfen. Anbieter sollten außerdem verständlich aufzeigen, mit welchen Abschlägen sie beispielsweise zukünftige Sanierungen oder zu erwartende Marktentwicklungen berücksichtigen. (lb)