Das Asset ist wichtig, nicht die Verpackung

04.06.2014

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Sachwertanlagen stehen bei den Bundesbürgern hoch im Kurs. Prädestiniert für Sachwerte sind die geschlossenen Fonds. Wegen der Unsicherheit, die durch die Regulierung bei Anlegern und Vermittlern erzeugt wurde, gibt es derzeit nur wenige geschlossene Fonds auf dem Markt. In die Lücke versuchen derzeit die Anbieter von Genussrechten und Nachrangdarlehen zu springen.

Das Feld der Sachwertinvestments wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder New Energy, beherrschen schon seit über 20 Jahren die geschlossenen Fonds. Doch mit der Diskussion um die Regulierung, die seit mehr als zwei Jahren im Gange ist, und der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs, das am 23. Juli 2013 in Kraft trat, hat es der geschlossene Fonds, der jetzt AIF-Fonds heißt, im Vertrieb nicht mehr leicht. In 2012 und 2013 gab es einen dramatischen Einbruch bei den Platzierungszahlen. Das platzierte Eigenkapital der geschlossenen Fonds ging im 2013 um knapp 40 % von 3,80 auf 2,28 Mrd. Euro zurück, nachdem es im Vorjahr bereits einen zweistelligen prozentualen Rückschlag gegeben hatte. Initiatoren geschlossener Fonds haben 2013 so wenig Eigenkapital bei privaten Anlegern eingesammelt wie niemals zuvor. Die neue Fremdkapitalgrenze, die Mindestbeteiligungssumme bei Ein-Objekt-Fonds, die Verwahrstelle, die jährliche Bewertung und andere Vorschriften bedeuten in Summe einen erheblichen Mehraufwand für Initiatoren geschlossener Fonds.

Unsicherheit bei den Initiatoren und im Vertrieb.

Nicht so sehr die Angst vor den neuen Vorschriften als vielmehr die lang anhaltende Unsicherheit über die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen hielt die Initiatoren davon ab, neue geschlossene Fonds zu konzipieren und auf den Markt zu bringen. Auch bei den Vertrieben herrschte große Unsicherheit, welche Produkte denn überhaupt angeboten werden dürfen.

Kein Wunder also, dass man nach Alternativen zu den klassischen KG-Beteiligungen suchte, mit denen der Anleger sich an Sachwerten beteiligen konnte. Denn dass Sachwerte als Anlagen nach wie vor ihre Existenzberechtigung haben, darüber besteht doch kein Zweifel. Selbst die Epigonen der Aktienanlage berufen sich gern auf den Sachwertcharakter der Dividendenpapiere. „Auch Aktien zählen zu den Realwerten", stellte der Spiegel fest. Die Idee der Sachwertanlage ist jedenfalls heute stärker denn je – auch durch alternative Investments. Neben der Direktanlage in Sachwerte (Container) propagieren zahlreiche Anbieter Asset Based Bonds, also Anleihen, die durch einen Sachwert wie Immobilien oder Anlagen in erneuerbarer Energie besichert sind. Für diese Anlagealternativen spricht derzeit neben den geringfügigen gesetzlichen Auflagen auch die Tatsache, dass sie nicht mit dem Negativimage vieler geschlossener Fonds aufgrund diverser Pleiten belastet sind. Allerdings zeigt die Insolvenz von Prokon, dass es nicht auf die rechtliche Gestaltung ankommt, wenn es um die Anlage in Sachwerte geht. „Werden langlaufende Assets finanziert, sind kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten tödlich", meint Daniel Kellermann, der die Internetplattform Green Value betreibt, zu der Prokon-Pleite. Und ob die Emissionswelle bei Genussscheinen und nachrangigen Anleihen unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes ein Vorteil ist, bleibt abzuwarten. „Die geschlossenen Fonds der neuen Generation gehören zu den regulierten Produkten und bieten damit einen größeren Anlegerschutz und bessere Transparenz als die meisten alternativen Sachwertanlagen", meint Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e. V., der Nachfolgeorganisation des VGF (Verband geschlossenen Fonds). Und er fügt hinzu: „Wir sind 100 Prozent Sachwerte."

Wenn man auf die Anbieter der alternativen Sachwertanlagen schaut, fällt auf, dass nur wenige Produkte aus dem Bereich der geschlossenen Fonds kommen. Nur sechs Anbieter sind von Hause aus Initiatoren von geschlossenen Fonds, die Mehrheit von ihnen plant auch in der Zukunft, geschlossene Fonds aufzulegen. Hesse Newman und Dr. Peters haben deshalb die volle KVG-Zulassung beantragt und mittlerweile erreicht. Dass diese mit alternativen Anlagen auf den Markt gekommen sind, hat vor allem damit zu tun, dass wegen der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs keine geschlossenen Fonds zur Verfügung standen.

Anleihen und Genussrechte werden von den Unternehmen, die traditionell als Initiatoren von geschlossenen Fonds aufgetreten sind, nicht so sehr als Alternative, sondern als Angebotsergänzung angesehen. Einen Kannibalisierungseffekt für die geschlossenen Fonds fürchtet Dr. Peters jedenfalls nicht. Jedoch sind nicht alle derzeit am Markt angebotenen Genussrechte und Nachrangdarlehen durch einen Sachwert besichert. Zu den echten Sachwertinvestments, die als Alternative gelten können, gehört der Leonidas III Solar-Festzins. Der Darlehensgeber partizipiert hier an den Einnahmen aus dem Betrieb von drei im Prospekt exakt aufgeführten Solar-Dachanlagen in Frankreich mit einer Gesamtleistung von 3,4 MWp. Zu beachten ist die Nachrangigkeit der Besicherung. Der Investor in ein Nachrangdarlehen steht mit seinen Forderungen an die Gesellschaft gegenüber allen anderen Darlehensgebern an letzter Stelle. Diese Position ist durchaus der eines Kommanditisten einer KG ähnlich, auch hier wird der Eigentümer erst nach den Darlehensgebern befriedigt. Aber es gibt andere Fallstricke. Auch bei den Alternativen zu den geschlossenen Fonds gibt es die unbeliebten Blind Pools. Um einen solchen handelt es sich bei dem Nachrangdarlehen Green CityEnergy Kraftwerkspark II. Denn die Green CityEnergy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat noch keine Investitionen getätigt, die die Anlage absichern könnten.

Da Sachwerte hoch im Kurs stehen, versuchen manche,

vom Kielwasser der Alternativanlagen zu profitieren.

Der ThomasLloyd Festzins, der in drei Varianten unterschiedlicher Laufzeiten und Zinsen angeboten wird, ist nicht durch ein bestimmtes Projekt abgesichert wie z. B. der erwähnte Leonidas III Solar-Festzins, sondern durch eine Patronatserklärung des Unternehmens Thomas Lloyd. Mit dem Erlös aus der nachrangigen Anleihe wird die allgemeine Unternehmenstätigkeit von Thomas Lloyd Cleantech Infrastruktur GmbH finanziert. Die Mutter Thomas Lloyd Group PlC verpflichtet sich, die Tochter Cleantech Infrastruktur GmbH, die Emittentin der Anleihe, jederzeit so zu stellen, dass ihre Bonität erhalten bleibt und sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus der Anleihe zu erfüllen. Es handelt sich um eine reine Unternehmensanleihe, die nicht als Alternative zu einer KG-Beteiligung gelten kann, denn es gibt keine Absicherung durch ein bestimmtes Projekt. Solche Unternehmensanleihen gibt es viele, aber sie dürfen nicht mit Instrumenten in einen Topf geworfen werden, die den Rang von Sachwertinvestitionen haben – es sei denn, man wolle alle Unternehmen als Sachwerte klassifizieren.

Doppelgleisig fährt die Energiekontor aus Bremen. Neben klassischen Unternehmensanleihen, die in der Regel von der Energiekontor AG emittiert werden, gibt es sogenannte Stufenzinsanleihen, die von der Tochter Energiekontor Finanzierungsdienste herausgegeben werden. Derzeit befindet sich die Stufenzins Anleihe VII in Vorbereitung. „Der Erlös dieser Anleihen fließt als Darlehen an die Betreibergesellschaften von Windparks, als Sicherheit für Zinsen- und Rückzahlung des Darlehens dienen die Windparks", erläutert Cerstin Kratzsch, Vertriebsleiterin bei der Energiekontor AG. Die Betreibergesellschaften treten die Gesellschaftsanteile an die Emittentin ab. Die Betriebsführung der Windparks liegt bei der Gruppe Energiekontor.

Das Angebot an Genussrechten und Namensschuldverschreibungen unterscheidet sich, was die Sicherheit anbelangt, von den geschlossenen Fonds, die unter die europäische Richtlinie und damit unter die Regulierung fallen. Genussscheine und Nachrangdarlehen gehören zu den nicht regulierten Produkten.

Die Anleger scheinen diesen Anlageformen jedoch eher reserviert gegenüberzustehen. Und das gilt auch für die Vertriebe. Denn die Provisionen sind sehr viel magerer als bei geschlossenen Fonds. Für die Vermittlung von Namensschuldverschreibungen und Genussrechten ist die Zulassung nach § 34f Nr. 3 GewO erforderlich – wie für geschlossene Fonds auch. Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe, erklärt: „Qualifizierte Vermittler und Investoren legen nach unseren Erfahrungen enormen Wert auf vollregulierte Produkte." Auch bsi-Hauptgeschäftsführer Romba sieht Signale von den Vertrieben, „dass diese nur noch auf regulierte Produkte setzen, um die eigenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen."

Die Vorteile von Genussscheinen und Nachrangdarlehen gegenüber geschlossenen Fonds:

Die geringeren Kosten: Nach Berechnung von Scope verursachten geschlossene Fonds Weichkosten von über

17 %. Hinzu kommen bei den Fonds nach neuem Recht die Kosten für die Umsetzung der neuen Vorschriften. Allein die Kosten für eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für alternative Investmentfonds werden vom ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) auf 3 Mio. Euro veranschlagt. Das ergab eine Umfrage bei den Unternehmen der Fondsindustrie.

Höhere Investitionsquote: Die Anbieter von alternativen Instrumenten können mit einer weit höheren Investitionsquote als geschlossene Fonds aufwarten. Bei den Realwertanleihen der Dr. Peters-Gruppe beträgt die Investitionsquote der von Anlegern eingezahlten Gelder rund 99 %. Die geschlossenen Fonds hatten im Jahr 2013 eine Kostenquote von durchschnittlich 17,09 % (inkl. Agio), ermittelte Scope. Das heißt, von dem gesamten Kapital der Anleger wurden nur etwas mehr als 82 % investiert.

Keine Erstellung von Wertpapierprospekt: Ein weiterer Vorteil aus Sicht des Emittenten ist, dass bei Namensschuldverschreibungen und Genussrechten kein Wertpapierprospekt erstellt werden muss. „Durch die Vorgaben der neuen Regulierung sind die Unterschiede von durch das KAGB regulierten Fonds und Konzepten außerhalb des KAGB in Bezug auf deren Sicherheit und Kontrolle nochmals deutlich angewachsen", meint Dippold.

Zinsen: Als Vorteil der Genussrechte und Nachrangdarlehen wird von den Anbietern regelmäßig hervorgehoben, dass ausgezahlte Zinsen – anders wie bei den Ausschüttungen geschlossener Fonds – nicht zurückgefordert werden können. Die Genussrechte und Nachrangdarlehen sind einfacher konzipiert als viele geschlossene Fonds, das gilt auch für die steuerliche Ausgestaltung. Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Jedoch: keine Gesellschafterrechte der Anleger. Die Anleger können anders als bei geschlossenen Fonds nicht mitentscheiden. In der Praxis nehmen die Anleger ihre Mitwirkungsrechte bei geschlossenen Fonds zwar selten wahr, Gesellschafterversammlungen sind in der Regel schlecht besucht. Aber wenn ein Anleger das will, kann er bei geschlossenen Fonds mitentscheiden, bei nachrangigen Anleihen und Genussrechten ist dies nicht möglich.

Fazit

Sachwertgestützte Anlagen wie Nachrangdarlehen und Genussrechte bieten eine Alternative zu den geschlossenen Fonds. Es handelt sich aber um unregulierte Produkte, zu denen früher auch die geschlossenen Fonds zählten. Die neuen geschlossenen Fonds haben aber Vorteile, was Rechtssicherheit und Transparenz anbelangt. Dafür sind die Genussrechte und Nachrangdarlehen sehr flexibel und bedürfen nicht so langer Vorlaufzeiten wie die geschlossenen Fonds. Bei den KG-Alternativen sind kürzere Laufzeiten möglich, teilweise drei bis fünf Jahre. Die Anleger haben Interesse an kürzeren Laufzeiten. Solche Kurzläufer sind bei den geschlossenen Fonds kaum möglich. Allerdings können kurze Laufzeiten auch wieder zu höheren Risiken führen, wenn kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt werden (Prokon). Entscheidend ist aber die Qualität der Assets – unabhängig von der Verpackung. (lf)

Alternative Investments - Übersicht siehe Download

Alternative Investments – Printausgabe 03/2014

http://finanzwelt.de/wp-content/uploads/Alternative_Investments.pdf