BVK wirbt für Unterstützung der Vermittlerinteressen gegenüber der EU

21.02.2024

Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des BVK. Foto: Eichele/LinkedIn

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm am 21. Februar an der öffentlichen Anhörung des Bundestags „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ als einer von zehn Sachverständigen auf Einladung der FDP teil. Die Befragung fand im Rahmen des Antrags der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/9496) im Finanzausschuss des Bundestages statt.

Der BVK-Sachverständige Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des BVK, befürwortete grundsätzlich das Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie Retail Investment Strategy (RIS), den EU-Bürgern zu ermöglichen, die Chancen der Kapitalmärkte besser zu nutzen. Dieser Absicht stünden jedoch wichtige Aspekte der RIS entgegen.

So sprach sich der BVK für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Absatz 5 der RIS aus. „Hier ist eine dringende Klarstellung vonnöten, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, so Dr. Eichele.

Des Weiteren führte Dr. Eichele aus, warum der BVK empfiehlt, die IDD weiterhin nach dem Prinzip der Mindestharmonisierung innerhalb der EU-Staaten auszugestalten. Damit würden den Mitgliedstaaten Freiräume eröffnet, die den jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden.

„Außerdem erachten wir den Zeitplan als unrealistisch und nicht umsetzbar“, so der BVK-Sachverständige. „Gleiches gilt für die geplante Evaluierung nach drei Jahren."

Generell kritisiert der BVK, dass entscheidende Regelungen der RIS durch Konkretisierungen im Rahmen von Verwaltungsakten (Level 2 und 3) vorgesehen sind und nicht im Prozess eines öffentlichen gesetzgebenden Verfahrens (Level 1). Damit hätten die betroffenen Verbände und Interessenvertreter viel weniger Möglichkeiten, korrektiv und gestaltend einzugreifen. Außerdem widerspricht dieses Verfahren dem deutschen Wesentlichkeitsgrundsatz.

„Die Versicherungsvermittler sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS“, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz. (mho)

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